Tele2: Telekom betreibt Irreführung der Kunden
Günther Jauch behauptet in den Telekom-Spots, dass man das gesamte Wochenende und an bundeseinheitlichen Feiertagen für 0,- Cent telefonieren könne. Jauch verschweigt in der Werbung aber, dass dieser Vorteil mit einer erhöhten Grundgebühr erkauft werden muss, was Tele2 stört.
Außerdem würden die Telekom-Spots unterschlagen, dass Gespräche in die Mobilfunknetze, die am Wochenende und an Feiertagen geführt werden, von der Deutschen Telekom dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt werden, so Tele2.
Zwar werden die entsprechenden Informationen in den Spots eingeblendet, nach Ansicht von Tele2 aber zu klein, zu kontrastarm und zu kurz, um die ganzen Texte lesen zu können. Daher verstoßen die Telekom-Spots aus Sicht der Tele2 gegen das Wettbewerbsrecht.
Das Landgericht Hamburg untersagte im Rahmen einer einstweiligen Verfügung, die angegriffenen Badezimmer-TV-Spots mit Günther Jauch im Fernsehen zu zeigen, und droht der Deutschen Telekom bei Zuwiderhandlung mit der Verhängung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro. Die Eilentscheidung des Landgerichts kann aber noch angefochten werden.
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