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Tele2: Telekom betreibt Irreführung der Kunden

Einstweilige Verfügung verbietet Werbespot mit Günther Jauch. Die Badezimmer-Spots der Deutschen Telekom mit TV-Moderator Günther Jauch dürfen im deutschen Fernsehen vorerst nicht mehr ausgestrahlt werden. Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag von Tele2 eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom wegen der Irreführung von Verbrauchern durch die beiden TV-Spots erlassen.
/ Jens Ihlenfeld
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Günther Jauch behauptet in den Telekom-Spots, dass man das gesamte Wochenende und an bundeseinheitlichen Feiertagen für 0,- Cent telefonieren könne. Jauch verschweigt in der Werbung aber, dass dieser Vorteil mit einer erhöhten Grundgebühr erkauft werden muss, was Tele2 stört.

Außerdem würden die Telekom-Spots unterschlagen, dass Gespräche in die Mobilfunknetze, die am Wochenende und an Feiertagen geführt werden, von der Deutschen Telekom dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt werden, so Tele2.

Zwar werden die entsprechenden Informationen in den Spots eingeblendet, nach Ansicht von Tele2 aber zu klein, zu kontrastarm und zu kurz, um die ganzen Texte lesen zu können. Daher verstoßen die Telekom-Spots aus Sicht der Tele2 gegen das Wettbewerbsrecht.

Das Landgericht Hamburg untersagte im Rahmen einer einstweiligen Verfügung, die angegriffenen Badezimmer-TV-Spots mit Günther Jauch im Fernsehen zu zeigen, und droht der Deutschen Telekom bei Zuwiderhandlung mit der Verhängung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro. Die Eilentscheidung des Landgerichts kann aber noch angefochten werden.


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