Der einstige Milliardär Gerhard Schmid ist mit seinem Startup Baas Business gescheitert. Seine einstige Firma Mobilcom ersteigerte im Sommer 2000 für 8,5 Milliarden Euro eine UMTS-Lizenz.
Dass Überwachungskameras nicht legal eingesetzt werden, ist keine Seltenheit. Ob aus Nichtwissen oder mit Absicht: Werden Privatsphäre oder Datenschutz verletzt, gehören die Kameras weg. Doch dazu müssen sie erst mal entdeckt, als legal oder illegal ausgemacht und gemeldet werden.
Von Harald Büring
Missbraucht der Adblock-Plus-Anbieter Eyeo beim Whitelisting von Anzeigen eine marktbeherrschende Stellung? Das Geschäftsmodell von Eyeo könnte nach einem BGH-Urteil nun sehr genau überprüft werden.
Im juristischen Kampf gegen Adblocker hat der Axel-Springer-Verlag eine weitere Niederlage hinnehmen müssen. Doch der Streit ist noch längst nicht zu Ende.
Nach der Niederlage vor dem Bundesgerichtshof gegen den Adblock-Plus-Anbieter Eyeo strengt der Axel-Springer-Verlag eine neue Klage an. Die Berufung auf das Urheberrecht dürfte aber wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Nachdem die Klage von Linux-Entwickler Christoph Hellwig gegen VMware auch im Berufungsverfahren abgewiesen wurde, legt der Entwickler keine weiteren Rechtsmittel ein. Hellwig hatte VMware einen Verstoß gegen die GPL vorgeworfen und sieht sein Ziel der Lizenzeinhaltung dennoch erreicht.
Auch im Berufungsverfahren ist die Klage von Linux-Entwickler Christoph Hellwig gegen VMware abgewiesen worden. Hellwig hatte dem Unternehmen einen Verstoß gegen die GPLv2 und damit Urheberrechtsverletzung vorgeworfen.
Obwohl nach Inkrafttreten der DSGVO eine Abmahnwelle ausgeblieben ist, will Justizministerin Barley nun gesetzlich gegen missbräuchliche Abmahnungen vorgehen. Damit soll auch der "fliegende Gerichtsstand" im Wettbewerbsrecht abgeschafft werden.
Von Friedhelm Greis
Die Liste der verlorenen Prozesse wird immer länger. Wenige Wochen vor der BGH-Verhandlung zu Adblockern sind Zeit und Handelsblatt mit ihrer Klage gegen Eyeo gescheitert.
Vollständige Niederlage der Verlage im Streit mit Adblock Plus: Das Oberlandesgericht München hält Werbeblocker in jeder Hinsicht für legal. Nun muss der BGH entscheiden.
Im Gesetz gegen Hasskommentare warnte die Koalition vor der Gefahr durch strafbare Falschnachrichten. Nun liefert die bayerische Junge Union selbst ein Beispiel.
Der Adblocker-Anbieter Eyeo muss sich im Streit mit Axel Springer einmal weniger vor Gericht verantworten. Allerdings wurden zum Teil hohe Geldauflagen verhängt.
Der Suchmaschinenkonzern Google hat auf die Kritik von Fotografen und Agenturen an der neuen Bildersuche nicht reagiert. Nun geht Freelens juristisch gegen die große Darstellung von Fotos vor.
Mit einigen Jahren Verzögerung hat Google auch in Deutschland seine neue Bildersuche freigeschaltet. Das gefällt professionellen Fotografen und Bildagenturen gar nicht.
Der Youtuber Tobias Richter will nicht mehr gegen den Axel-Springer-Verlag kämpfen. Das gesammelte Geld ist weg - und das Landgericht Hamburg folgte Springers Argumentation zu wirksamen technischen Sperren und der Blockierung von "Javascripten".
Der Kölner Adblocker-Anbieter Eyeo hat nun auch Ärger mit der Justiz. Hintergrund ist der Streit über die Frage, wer für die Erstellung von Filterregeln in der Easylist verantwortlich ist. Eyeo sieht einen Einschüchterungsversuch durch den Axel-Springer-Verlag.
Golem.de-Wochenrückblick Das LG Hamburg hat wieder zugeschlagen und eine Entscheidung zum Urheberrecht getroffen. Auch die Unis haben ihre Not damit, weil sie mit der VG Wort nicht einig werden. Sieben Tage und viele Meldungen im Überblick.
Das Landgericht Hamburg hat mal wieder zugeschlagen. Kommerzielle Webseitenbetreiber sollen vor der Verlinkung die Inhalte auf mögliche Urheberrechtsverletzungen prüfen. Selbst die vor Gericht erfolgreiche Kanzlei ist entsetzt.
Von Friedhelm Greis
Ein weiteres Medium hat vor Gericht gegen Adblock-Plus verloren. Eine kleine Hoffnung für Verleger gibt es trotzdem: Die Adblockerquote ist insgesamt leicht rückläufig.
Sicherheitslücken bei Routern dürfen nicht zu Lasten von Nutzern gehen. Wer sein voreingestelltes individuelles WPA2-Passwort nicht ändert, verletzt laut BGH nicht seine Sorgfaltspflicht.
Das Medienhaus Axel Springer geht gegen die Blockade redaktioneller Inhalte durch Adblock vor. Laut Eyeo sollen das Einzelfälle sein, doch auch Facebook erhebt Vorwürfe.
Die Klage des Kernel-Entwicklers Christoph Hellweg gegen VMware ist im Ergebnis erfolglos, hat das Landesgericht Hamburg geurteilt. Auf den wesentlichen Vorwurf Hellwegs gingen die Richter aber gar nicht erst ein. Der Kernel-Hacker will in Berufung gehen.
Ein Firmeninhaber muss es akzeptieren, dass ein früherer Geschäftspartner im Internet in Bewertungsportalen negative Erfahrungen schildert. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die am Donnerstag veröffentlicht wurde.
Im Streit um zu Dumpingpreisen verkaufte Hörspiele hat der Zahlungsdienstleister Paypal vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Unternehmen muss dem Inhaber der Urheberrechte die Kontodaten der Betrüger nennen, weil diese Paypal zur Abwicklung der Geschäfte nutzten.
In seinem Rechtsstreit um die Adblocker-Sperre von Bild.de hat Youtuber Tobias Richter eine neue Sammelaktion gestartet. Denn er muss sich inzwischen in einem "Zwei-Fronten-Krieg" mit dem Axel-Springer-Verlag auseinandersetzen.
Der BGH stellt sich im Streit um illegale Uploads auf die Seite des Anschlussinhabers. Davon könnten auch Vermieter von Ferienwohnungen profitieren.
Wer auf eine Webseite mit unerlaubt veröffentlichten Fotos verlinkt, begeht nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts keine Urheberrechtsverletzung. Sonst würde das Internet nicht mehr funktionieren.
Ist ein normaler Nutzer in der Lage, die Werbeblockersperre von Bild.de zu umgehen? Das Hamburger Landgericht sieht sich damit überfordert, übersieht dabei aber eine einfache Möglichkeit, die selbst der Axel-Springer-Verlag anbietet.
Von Friedhelm Greis
Schon wieder ist ein deutscher Verlag vor Gericht gegen Adblock Plus gescheitert. Inzwischen steht es 5:0 für die Eyeo GmbH.
Der abgemahnte Youtuber Tobias Richter hat eine negative Feststellungsklage gegen Bild.de eingereicht, weil der Axel-Springer-Verlag ihn nicht wie angekündigt verklagt hat. Richter hatte in seinem Youtube-Kanal eine Anleitung zur Umgehung der Bild.de-Werbeblocker-Sperre veröffentlicht.
Von Hauke Gierow
Ganz viel Konjunktiv und sehr wenig klare Aussagen: In der ersten mündlichen Verhandlung der GPL-Klage gegen VMWare haben sich die Richter redlich bemüht, Dinge zu durchdringen, die eigentlich nur Computerspezialisten verstehen. Die Grundsatzfragen wurden auf später vertagt.
Von Sebastian Grüner
Die Ebay-Weiterleitungsfunktion ist vom Landgericht Hamburg als wettbewerbswidrig eingestuft worden. Wenn Händler auf Ebay sie weiter verwenden, könnten sie verklagt werden, weil darüber unerlaubte Werbung verschickt wird.
Es ist inzwischen das sechste Medium, das juristisch gegen Werbeblocker vorgeht. Während die Klage des Spiegel erst im Mai verhandelt wird, ist ein anderer Verlag schon in zehn Tagen dran.
In seinem juristischen Feldzug gegen Adblocker hat der Axel-Springer-Verlag vor dem Landgericht Stuttgart eine Niederlage erlitten. Im Streit gegen den Youtuber Tobias Richter setzt der Verlag aber auf seinen jüngsten Erfolg in Hamburg.
Im Streit über die Umgehung seiner Adblockersperre kann sich Bild.de vor Gericht vorerst durchsetzen. Zudem wurden gegen mehrere Werbeblocker-Apps inzwischen Verbote ausgesprochen.
Der Streit zwischen einem Youtuber und Bild.de wegen der Adblocker-Sperre könnte in eine neue Runde gehen. Um den Axel-Springer-Verlag zu einem Rechtsstreit zu zwingen, sammelt Tobias Richter nun Geld für mögliche Anwaltskosten. Schon nach einem Tag kamen die benötigten 7.000 Euro zusammen.
Der Axel-Springer-Verlag ist mit seiner Adblocker-Sperre auf Bild.de zufrieden. Mehrere Millionen Visits könnten zusätzlich vermarktet werden.
Laut einem Zwischenstand zu der GPL-Klage gegen VMware bezweifelt das Unternehmen die Rechtmäßigkeit der Anschuldigungen durch Kernel-Hacker Christoph Hellwig, da sein Urheberrecht nicht betroffen sei. Hellwig gehört zu den produktivsten Linux-Entwicklern überhaupt.
David gegen Goliath: Der Youtuber Tobias Richter nimmt den juristischen Kampf mit Bild.de um die Adblockersperre auf. Er will weder eine Unterlassungserklärung abgeben, noch Abmahnkosten zahlen.
Die Betreiber von Adblock Plus haben Inhalte ihres Forums entfernen müssen. Bild.de behauptet vor Gericht, durch dort veröffentlichte Filterbefehle könne eine "Softwareverschlüsselung" der Seite umgangen werden. Die Codes sollen von Eyeo-Mitarbeitern stammen.
Der Axel-Springer-Verlag geht weiter juristisch vor, um seine Anti-Adblocker-Initiative zu verteidigen. Nachdem das Unternehmen Anfang der Woche einen Youtuber abgemahnt hatte, hat nun das Landgericht Hamburg eine einstweilige Anordnung gegen den ABP-Betreiber Eyeo erlassen.
Von Hauke Gierow
Der Werbeblocker Adblock Plus hat einen weiteren Prozess gegen Medien gewonnen. In dem Verfahren vertrat der Verlag Axel Springer eine sehr ehrliche Auffassung, wozu ihm Journalismus dient und was er von Adblock-Nutzern hält.
Ein Team von Sicherheitsforschern wollte auf einer Konferenz über Sicherheitslücken in Fireeye-Produkten berichten. Fireeye sah durch die Präsentation Geschäftsgeheimnisse bedroht und hat eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Von Hanno Böck
Das Projekt Humancredit will den Krieg zwischen Werbewirtschaft und Adblockern befrieden. Wer Werbung durchlässt, soll gemeinnützigen Projekten helfen und die Anzeigen besser machen. Ein Vorteil für alle Beteiligten?
Von Friedhelm Greis
Anwälte haben im Auftrag der Musikindustrie die Schließung von Netload, einem der letzten großen deutschen Sharehoster, durchgesetzt. Dort soll es ein Belohnungssystem für illegale Uploads gegeben haben.
Parship muss einem ehemaligen Kunden 336 Euro zurückzahlen, hat ein Gericht in Hamburg entschieden. Die Dating-Plattform will aber weiter vor dem Oberlandesgericht Hamburg um ihre Forderungen an Kunden streiten, die den Vertrag kündigen.
Die deutsche Musikindustrie hat beim Landgericht Hamburg die Abschaltung der Server der größten Bittorrent-Tracker durchgesetzt. "Unser neuer, etwas erweiterter Fokus bezieht nun auch weitere Beteiligte des BitTorrent-Netzwerks ein", sagte der Chef des Bundesverbandes Musikindustrie.
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die Entwickler der Minibrennstoffzelle Ezelleron Kraftwerk ihren Namen behalten dürfen. Die Elektropopband Kraftwerk ging gegen sie vor. Die Brennstoffzelle wird mit Feuerzeuggas geladen.
Auch nach langer Diskussion habe sich VMware geweigert, die Forderungen der GPL umzusetzen. Eine Klage sei damit unausweichlich geworden, sagte die Anwältin Karen Sandler auf der Libreplanet-Konferenz.
Der Linux-Entwickler Christoph Hellwig wirft VMware eine Verletzung der GPL vor und verklagt das Unternehmen nun nach gescheiterten Gesprächen. Technisch ist die Sache aber kompliziert.
Mit dem Ascend P6 bietet der chinesische Hersteller Huawei eines der dünnsten Android-Smartphones überhaupt an. Die Hardware kann an manchen Stellen allerdings nicht mit dem Topdesign mithalten.
(Huawei P6)
Tesla Motors hat nach eigenen Angaben die Massenproduktion des Elektroautos Model S aufgenommen. Diese Nachricht hat den Aktienkurs trotz eines negativen Ergebnisses im dritten Quartal nach oben getrieben.
(Tesla)
Tempo rausnehmen, auf die Lücke im Abwehrriegel warten und dann schnell zuschlagen: Was im echten Leben oft zu langatmigem Rasenschach führt, ist eine der wichtigsten Neuerungen in Pro Evolution Soccer 2013 - und macht die ohnehin realistische Simulation noch ein ganzes Stück vielseitiger.
(Pes 2013)
Die Webversion von Googles Play Store wurde erweitert. Damit wird das Aktualisieren von Android-Anwendungen bequemer. Auch das Deinstallieren von Anwendungen kann nun am Desktop vorgenommen werden.
(Play Store)
Unter dem Namen HMP7001 bringt Philips im April 2012 einen Netzwerkplayer auf den Markt, der sich durch Unterstützung von vielen Onlinediensten und Dateiformaten auszeichnen soll. Bedient werden kann das Gerät per Fernbedienung oder eine App für Android oder iOS.
(Philips Hmp 7001)
Die russische Webseite Mobile Review ist in den Besitz eines N8-Prototyps gekommen und hat einen Testbericht geschrieben. Darin kommt Nokias erstes Symbian-3-Smartphone nicht gut weg.
(Nokia N8)
Wie fühlt es sich an, in einer engen Stahlröhre vom Kommandostand zu den Torpedoschächten zu rennen, während der Tiefenzähler tickt und Explosionen zu hören sind? Silent Hunter 5 möchte das mit einer richtig guten Idee erzählen - nimmt aber nur halbe Fahrt auf.
(Silent Hunter 5)
E-Mail an news@golem.de