Hermes Paketversand: Gericht verbietet zu hohe Kosten für Service-Rufnummmer

Der Paketversender Hermes hat vor Gericht verloren. Das Unternehmen hatte zu hohe Gebühren für Anrufe bei der Hotline erhoben.

Artikel veröffentlicht am ,
Die Preise für Anrufe bei der Hermes-Hotline waren zu hoch.
Die Preise für Anrufe bei der Hermes-Hotline waren zu hoch. (Bild: Hermes)

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) hat eine Klage gegen den Paketversender Hermes gewonnen. Die Verbraucherschützer brachten Hermes vor Gericht, weil das Unternehmen nach ihrer Meinung gegen Gesetze verstoßen hat. Das Landgericht Hamburg teilte die Auffassung der Verbraucherschützer und sah ein rechtswidriges Verhalten von Hermes.

Hermes hatte auf seiner Homepage eine kostenpflichtige 01806-Nummer für den Kundenservice angegeben. Ein Anruf aus dem Festnetz kostete 20 Cent pro Telefonat, vom Handy wurden bis zu 60 Cent pro Anruf verlangt. Diese Kosten fielen auch an, wenn Kunden das Unternehmen anriefen, um Fragen zum Versandvertrag zu klären.

Hermes darf für die Nutzung seines Servicetelefons künftig die genannten Gebühren nicht mehr berechnen, hat das Landgericht Hamburg entschieden. Die von Hermes berechneten Kosten für einen Anruf aus dem Festnetz überstiegen die Kosten für einen gewöhnlichen Anruf, meint das Gericht.

Anrufkosten müssen sich am Markt orientieren

Das gelte selbst dann, wenn der in Deutschland am meisten verbreitete Standardtarif der Deutschen Telekom zum Vergleich herangezogen werde. Dieser liegt bei 6,2 Cent pro 1,5 Minuten Gesprächsdauer. Für Personen mit Flatrate-Tarifen fallen aber üblicherweise gar keine gesonderten Verbindungskosten für einen Anruf an, hatten die Verbraucherschützer argumentiert. Dem ist das Gericht gefolgt.

Auch die Gebühren für einen Anruf aus dem Mobilfunknetz seien höher als für ein normales Telefonat. Sie überstiegen die Kosten, die Flatrate-Kunden entstünden. Nach Ansicht der Verbraucherschützer sieht das Verbraucherrecht vor, dass die Kosten für einen Anruf beim Kundendienst zu Vertragsfragen nicht diejenigen für einen normalen Telefonanruf übersteigen dürfen.

Das Gericht kritisierte, dass die anfallenden Kosten eine zusätzliche Hürde für Verbraucher darstellten, mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten, zumal auch mehrfache Anrufe erforderlich sein könnten.

Das Landgericht Hamburg hat das Urteil bereits am 4. März 2021 getroffen, der Beschluss ist aber erst jetzt bekanntgeworden (Az. 312 O 139/20). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Jominator 24. Apr 2021

Wenn man sich im Ausland befindet, kann man diese Sonderrufnummern nämlich überhaupt...

packansack 23. Apr 2021

Wenn man ein bisschen googelt, findet man viel zu der Unfähigkeit von allem was es auf...

Typ_mit_8_Saiten 23. Apr 2021

Die Fritz Box macht das automatisch Leider

Typ_mit_8_Saiten 23. Apr 2021

Ist halt Ort gebunden. Dhl ist bei uns die Hölle. Nicht einmal für Geld würde ich Mal...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
O.MG Cable im Test
Außen USB-Kabel, innen Hackertool

Das O.MG Cable kommt wie ein Standard-USB-Kabel daher. Dass es auch ein Hackertool ist, mit dem sich gruselige Dinge anstellen lassen, sieht man ihm nicht an. Obendrein ist es auch noch leicht zu bedienen.
Ein Test von Moritz Tremmel

O.MG Cable im Test: Außen USB-Kabel, innen Hackertool
Artikel
  1. Stormbreaker: Smarte Gleitbombe priorisiert Ziele
    Stormbreaker
    Smarte Gleitbombe priorisiert Ziele

    Raytheon hat einen Millionenauftrag zur Herstellung von 1.500 computergesteuerten Gleitbomben des Typs Stormbreaker für die US-Luftwaffe erhalten.

  2. Nachfolger von Windows 11: Weitere Infos zu Windows 12 tauchen auf
    Nachfolger von Windows 11
    Weitere Infos zu "Windows 12" tauchen auf

    Microsoft arbeitet stets weiter an einer neuen Version von Windows. Die wird an einigen Stellen schon jetzt als Windows 12 bezeichnet.

  3. Wissenschaft: Wer soll an den Lithium-Luft-Akku glauben?
    Wissenschaft
    Wer soll an den Lithium-Luft-Akku glauben?

    Forschungsergebnisse zu Akkutechnik sind in Wissenschaftsjournalen, der Wissenschaftskommunikation und Medien zu einer Frage des Vertrauens geworden. Zweifel sind oft angebracht - wie sich aktuell wieder zeigt.
    Von Frank Wunderlich-Pfeiffer

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Nur noch heute: Amazon Frühlingsangebote • MindStar: MSI RTX 4080 1.249€, Powercolor RX 7900 XTX OC 999€ • Fernseher Samsung & Co. bis -43% • Monitore bis -50% • Bosch Prof. bis -59% • Windows Week • Logitech bis -49% • Alexa-Sale bei Amazon • 3 Spiele kaufen, 2 zahlen [Werbung]
    •  /