Urheberrecht: Uberspace muss Hosting von Youtube-dl einstellen
Die Musikindustrie stört sich an Youtube-dl und hat nun eine erste Klage gewonnen. Der verklagte Hoster und die GFF kündigen Berufung an.

Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg muss Uberspace das Hosting der Website des Tools Youtube-dl einstellen (Az.: 310 O 316/21), wie Heise.de berichtet. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die in der Klage mit Uberspace kooperiert hat, hat daraufhin eine Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamburg angekündigt. Geklagt hatte die Musikindustrie, vertreten durch Sony Music Entertainment Germany, Universal Music und die Warner Music Group Germany.
In der Pressemitteilung der GFF heißt es: "Das Gericht verurteilte Uberspace wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen in zwei Punkten: Einmal wegen 'Beihilfe zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen durch Dritte', wenn diese Musikvideos der klagenden Musikunternehmen herunterladen. Zum anderen wegen 'Beihilfe zur Verbreitung eines Werkzeugs, das hauptsächlich zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen genutzt werde'."
Das Gericht sieht es demnach als gegeben an, dass die sogenannte Rolling-Cipher-Technologie von Youtube eine Schutzmaßnahme im Sinne des Urheberrechts ist und diese durch Youtube-dl illegal umgangen wird. Der Hoster wurde verklagt, nachdem er einer Abmahnung mit Unterlassungserklärung nicht nachgekommen war.
"Uberspace soll eine gesamte Webseite löschen, nur weil sie Links zu einer Software enthält, mit der Dritte Videos von Youtube herunterladen, aber auch 1.000 andere Dinge tun können. Das ist absurd – wenn Host-Provider im Zweifel ganze Webseiten löschen, um Haftung zu vermeiden, ist die Freiheit im digitalen Raum in Gefahr", sagte dazu Joschka Selinger, Rechtsanwalt bei der GFF.
Langer Streit um Youtube-dl
Youtube-dl war bereits im Oktober 2020 im Fokus der Rechteinhaber. Damals veranlasste der US-Musikverband RIAA die Sperrung des Projekts auf Github. Die Entwickler wehrten sich zusammen mit der Electronic Frontier Foundation dagegen und Microsoft als Betreiber von Github prüfte die Sperre. Erst danach konnte die Entwicklung weitergehen.
Zuletzt erklärte das französische Kulturministerium Stream Ripping für legal, solange kein Kopierschutz umgangen werde. Stream Ripping sei "legal und die resultierende Kopie fällt unter die gesetzlich vorgesehene Ausnahme für Privatkopien", sagte das Ministerium laut einer parlamentarischen Anfrage im März 2021.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Wieso? Es sind doch die besten Gerichte, die man für Geld kaufen kann.
Son Zufall. Genau das hab ich vor kurzem aus dem selben Grund begonnen. Diverse Arte...
Und mit dem Mund kannst du das Werk weiter verbreiten. 160 Millionen Menschen sprechen...
Kommentieren