Videotürklingeln von Amazon und Co: Cloud macht legalen Betrieb so gut wie unmöglich

Videotürklingeln können rechtlich einwandfrei sein. Aber nicht, wenn die Daten durch die Cloud wandern, wie das bei Amazon, Google und Co häufig der Fall ist.

Artikel von Harald Büring veröffentlicht am
Türklingeln mit Cloud-Anbindung haben immer ein Problem.
Türklingeln mit Cloud-Anbindung haben immer ein Problem. (Bild: Pixabay / Montage: Golem.de)

Seitdem sie günstig und einfach von Amazon, Google und Co gekauft werden können, tauchen Videotürklingeln immer häufiger auf. Sie hängen am Klingelbrett von Mehrfamilienhäusern, Betrieben, Reihenhäusern - und auch an manchem Gartenzaun. Doch ist das - Stichwort: Datenschutz - überhaupt erlaubt? Wir haben die Rechtslage analysiert und sind auf viele Probleme beim Betrieb solcher Geräte gestoßen.


Weitere Golem-Plus-Artikel
Sparsity erklärt: Wie KI-Beschleuniger ihre Rechenleistung vervielfachen
Sparsity erklärt: Wie KI-Beschleuniger ihre Rechenleistung vervielfachen

Algorithmus des Monats Das Feature Sparsity verdoppelt bei Nvidia und AMD die Rechenleistung. Wir erklären, was es damit auf sich hat und warum es für KI interessant ist - obwohl es nicht neu ist.
Von Johannes Hiltscher


.NET 8 und C# 12: Frischzellenkur für .NET
.NET 8 und C# 12: Frischzellenkur für .NET

.NET 8 und C# 12 sind da. Sie sind leistungsfähiger als die Vorgänger und bringen viel Neues, das Entwicklern sehr hilft.
Von Fabian Deitelhoff


Softwareentwicklung: Scrum-Abenteuer auf der grünen Wiese
Softwareentwicklung: Scrum-Abenteuer auf der grünen Wiese

Wie wir anderthalb Jahre lang im Greenfield-Projekt Scrum versuchten, über Bord warfen und völlig deformierten - um dann zu erkennen, dass wir es lebten.
Ein Erfahrungsbericht von Rene Koch


    •  /