GPL-Klage gegen VMWare: Wenn Richter zu IT-Profis werden müssen
Ganz viel Konjunktiv und sehr wenig klare Aussagen: In der ersten mündlichen Verhandlung der GPL-Klage gegen VMWare haben sich die Richter redlich bemüht, Dinge zu durchdringen, die eigentlich nur Computerspezialisten verstehen. Die Grundsatzfragen wurden auf später vertagt.

Etwa zehn Juristen sind für VMware am Donnerstag zu der ersten mündlichen Verhandlung der GPL-Klage gegen das Unternehmen am Landgericht Hamburg angereist - einige davon aus den USA, die als Gäste per Simultanübersetzung an der Sitzung teilnehmen. Ebenso verfolgen einige Kernel-Hacker das von Linux-Entwickler Christoph Hellwig angestrebte Verfahren. Er wirft VMware vor, die freie Softwarelizenz GNU General Public License (GPL) verletzt zu haben.
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Viel mehr erfahren die Zuschauer nicht: Schnell zeigt sich, dass dem Gericht einige Sachverhalte der Streitigkeiten offensichtlich technisch viel zu komplex sind, so dass sich dieses zunächst ausschließlich auf bereits bekannte Fragen des Urheberrechts zurückzieht und den eigentlichen Sachverhalt möglicherweise erst später oder gar nicht klären wird.
Richter sind keine Programmierer und geben das zu
Zugegeben, an dieser Vorgehensweise ist eigentlich nichts auszusetzen, schließlich muss sich das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Hartmann bestimmten Formalien unterwerfen. So muss etwa geklärt werden, ob die Klage auf Unterlassung von Hellwig berechtigt ist, er also tatsächlich Urheberrechte hält und welche der verschiedenen im Gesetz geregelten Arten von Urheberschaft dafür infrage kommen oder eben nicht. Außerdem muss der Frage nachgegangen werden: Ist der Beitrag von Hellwig überhaupt groß genug oder vernachlässigbar und verblasst damit?
Notwendigerweise müssen sich die Richter aber eben auch mit der Funktionsweise von Treibern in einem Betriebssystemkern, dem Aufbau des VMware-Produkts Esxi, virtuellen Maschinen und den Praktiken der Softwareentwicklung auseinandersetzen. Dazu stellt Hartmann fest, dass das Gericht nicht aus "Computerspezialisten" bestehe, sondern eben aus Juristen.
Diese haben sich allerdings sichtlich Mühe gegeben, zumindest die Grundzüge der Streitigkeiten richtig zu verstehen. So zeigt Hartmann handgezeichnete Skizzen und versucht damit die Sachlage so zu erklären, wie sie die drei Richter offenbar verstanden haben. Ein Kasten für eine virtuelle Maschine (VM) mit Windows, ein Kasten für eine VM mit Linux und darunter ein weiterer Kasten mit Esxi, dem Produkt zur Virtualisierung von VMware, das auf der Hardware läuft.
Der Nicht-Computerspezialist Hartmann spricht sogar davon, dass es augenscheinlich von Vorteil sein kann, mehrere Betriebssysteme - wie eben Windows und Linux - virtualisiert und damit parallel auf derselben Hardware zu betreiben, zum Beispiel um plattformübergreifende Anwendungen zu testen. Für Menschen, die wohl noch nie eine VM selbst gestartet haben, ist das eine erstaunlich korrekte Darstellung.
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Dabei ist es unerheblich, ob die beiden Teile eine logische Einheit bilden. Wichtig ist...
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