Überwachung: BGH erlaubt Verwertung von gehackten Encrochat-Daten
Der Hack des Messengers Encrochat sei in Ordnung, weil die Geräte teuer gewesen und vornehmlich von Kriminellen genutzt worden seien.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die durch Frankreich erhackten Nachrichten aus dem verschlüsselten Messenger Encrochat als Beweismittel für zulässig. Dabei nennt der BGH die verschlüsselten Nachrichten, die über den Messenger Encrochat übertragen wurden, in seinem Beschluss wiederholt SMS. Entschieden hatte das Gericht über eine Revision eines Betäubungsmittelverfahrens auf Basis von Encrochat-Daten vor dem Landgericht Hamburg.
Die erhobenen Daten stellten zwar einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) dar, könnten aber zur Überführung besonders schwerer Straftaten dennoch verwendet werden, erklärt das Gericht. Dies gelte, sofern "für deren Aufklärung die eingriffsintensivsten Ermittlungsmaßnahmen des deutschen Strafverfahrensrechts - namentlich eine Online-Durchsuchung oder eine akustische Wohnraumüberwachung - angeordnet werden dürften." Das sei bei in Rede stehender Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz regelmäßig der Fall.
"Das von der Revision geltend gemachte Beweisverwertungsverbot besteht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt", heißt es von dem Gericht. Die Frage eines solchen Verbotes sei ausschließlich nach deutschem Recht zu stellen. "Es kommt damit auch nicht entscheidend darauf an, ob eine wie hier in Frankreich allein nach französischem Recht durchgeführte Maßnahme auch in Deutschland hätte angeordnet werden können." Dies sei auch nicht Voraussetzung für den Transfer der Daten aus einem anderen Land. Vielmehr könnten die unterschiedlichen Anordnungsvoraussetzungen einer solchen Überwachungsmaßnahme über die Ebene Beweisverwertung kompensiert werden. Diese können also verwendet werden, wenn für die zu verhandelnde Straftat auch in Deutschland eingriffsintensive Ermittlungsmaßnahmen bestehen.
Im Falle des Encrochat-Hacks sei es den französischen Behörden auch nicht um eine "anlasslose Massenüberwachung einer Vielzahl auch unverdächtiger Handy-Nutzer" gegangen, so das Gericht. "Vielmehr stellte sich Encrochat für die französischen Behörden als ein von vornherein auf die Unterstützung krimineller Aktivitäten ausgerichtetes und im Verborgenen agierendes Netzwerk dar." Aufgrund einer nahezu ausschließlich kriminellen Nutzung sowie der erheblichen Kosten der Telefone seien Nutzer "krimineller Aktivitäten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität wie Drogen- und Waffenhandel oder Geldwäsche verdächtig", so das Gericht.
Datenweitergabe ohne Rechtshilfeersuchen ist kein Problem
Kritik hatte in der Vergangenheit auch die Weitergabe der Daten nach sich gezogen. Diese sei von der Revision nicht geltend gemacht worden, so das Gericht. Allerdings liege ein "Rechtsfehler aufgrund der nachträglichen Einholung einer Einwilligung" ohnehin nicht auf der Hand, da eine Weitergabe von Erkenntnissen zur Strafverfolgung nach den europäischen Rechtshilfevorschriften auch ohne Rechtshilfeersuchen ohne weiteres zulässig sei. Entsprechend seien hier auch keine höheren Anforderungen als an ein ordentliches Rechtshilfeersuchen zu stellen.
"Eine gezielte oder systematische Umgehung dem individuellen Rechtsschutz von Beschuldigten dienender Vorschriften durch französische oder deutsche Behörden ist weder nachvollziehbar dargelegt noch sonst konkret ersichtlich", kanzelt das Gericht entsprechende Kritik lapidar ab. Immerhin sind die genauen Umstände des Encrochat-Hacks nach wie vor nicht bekannt, da sie durch das französische Militärgeheimnis geschützt wurden.
Auf die Integrität der Daten geht das Gericht nicht ein. Erst kürzlich hatte der Rechtsanwalt Johannes Eisenberg darauf aufmerksam gemacht, dass in einem von ihm betreuten Verfahren die Daten durch die Polizei bearbeitet wurden. Zudem konnte er Inkonsistenzen in den Daten nachweisen. Entsprechend müsste ein Gericht eigentlich auch prüfen, ob die Daten nach oder bei ihrer Erhebung durch französische Behörden auf dem Weg über Europol zu den deutschen Behörden verändert wurden. Immerhin hatte Europol die Aufgabe, die Daten von deutschen Encrochat-Nutzern herauszufiltern und nur diese Daten weiterzugeben.
Auch international hatte die Verwendung der Encrochat-Daten in den vergangen Monaten einige Wendungen genommen, so stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den französischen Behörden etliche kritische Nachfragen zu Encrochat. Dabei nimmt er auf ein früheres Urteil zur Massenüberwachung durch den britischen Geheimdienst GCHQ Bezug.
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Ach, das war früher anders? Wann war denn dieses "gute" früher? NS-Zeit? Hexenprozesse...