Adblocker-Sperre: Landgericht Hamburg traut Nutzern wenig zu

Ist ein normaler Nutzer in der Lage, die Werbeblockersperre von Bild.de zu umgehen? Das Hamburger Landgericht sieht sich damit überfordert, übersieht dabei aber eine einfache Möglichkeit, die selbst der Axel-Springer-Verlag anbietet.

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Das Landgericht Hamburg traut den Nutzern im Umgang mit Adblock Plus wenig zu.
Das Landgericht Hamburg traut den Nutzern im Umgang mit Adblock Plus wenig zu. (Bild: Adblockplus.org)

Wann ist eine technische Maßnahme zum Schutz urheberrechtlich geschützter Inhalte auch "wirksam"? Über diese Auslegung von Paragraf 95a des Urheberrechtsgesetzes streiten sich das Portal Bild.de und der Adblocker-Anbieter Eyeo GmbH seit Monaten vor Gericht. Anfang Dezember 2015 hat das Landgericht Hamburg per einstweiliger Verfügung entschieden, dass Eyeo keine Anleitung zur Umgehung der Werbeblockersperre von Bild.de veröffentlichen darf. Dabei nahmen sich die Richter selbst zum Maßstab dafür, wie die Wirksamkeit einer Schutzmaßnahme zu beurteilen ist. Das geht aus der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung hervor.

Inhalt:
  1. Adblocker-Sperre: Landgericht Hamburg traut Nutzern wenig zu
  2. Filterbefehle und Links sind schon Umgehungshandlungen
  3. Forenmoderator als Verrichtungsgehilfe von Eyeo

In dem 22-seitigen Dokument geht es vor allem um die Frage, wie die Werbeblockersperre funktioniert und auf welche Weise sie sich umgehen lässt. Damit scheinen sich die Richter sehr intensiv beschäftigt zu haben. Es geht dabei zum einen darum, ob die Seiten von Bild.de schon komplett heruntergeladen werden, bevor die Sperre greift. Zum anderen wollte das Gericht klären, welche Kenntnisse ein Nutzer besitzen und welchen Aufwand er betreiben muss, um die Sperre zu umgehen.

Adblocker-Sperre mit 14.000 Zeilen Code obfuskiert

Laut Bild.de greife das Sperrprogramm bereits ein, "wenn der Arbeitsspeicher des Betriebssystems mit dem Ladevorgang beginne", heißt es in der Urteilsbegründung. Eine "vollständige Vervielfältigung des Seiteninhalts im Betriebssystem" findet demnach nicht statt. Das soll wichtig für die Einschätzung sein, ob überhaupt ein Kopierschutz vorliegt, denn das Herunterladen wird bereits als Kopiervorgang bewertet.

Die Umgehung der Sperre sei nur "mit sehr guten Javascript-Kenntnissen möglich", da die für die Adblocker-Erkennung verantwortlichen Skripte mit 14.000 Zeilen Code obfuskiert worden seien. Vermutlich ist damit die Datei core.js gemeint, die mit 329 KByte recht groß ist. Nach Ansicht der Anwälte des Axel-Springer-Verlags, zu dem Bild.de gehört, ist "einem durchschnittlichen Nutzer" bereits das Auslesen des Codes nicht möglich, ebenso wenig wie das anschließende Entwickeln von Filterregeln und das Eintragen dieser Filterbefehle in die Filterliste seines Adblockers.

Nutzer mit Umgehungsanleitung überfordert

Dieser Einschätzung schließt sich das Gericht in seiner Begründung voll an. Die Wirksamkeit einer Sperre hänge nicht davon ab, ob sie überhaupt nicht umgangen werden könne. Stattdessen sei "auf die Situation eines durchschnittlichen Benutzers abzustellen" und nicht "auf den mehr oder weniger versierten 'Hacker'". Verschiedene Umgehungsverfahren hatte sich das Gericht von einem Sachverständigen erläutern lassen. Und kam zu der Einschätzung: "Dem durchschnittlichen Nutzer ist es - wie die Kammer aus eigener Sachkunde beurteilen kann, da sie selbst zum Kreis der durchschnittlichen Internetnutzer gehört - nicht möglich, die Adblocker-Sperre der Antragstellerin zu umgehen."

Erstaunlicherweise gilt das nach Ansicht der Kammer nicht nur für den Fall, dass ein Nutzer selbst durch die Analyse des Javascript-Codes die Filterregeln entwickelt. Ihrer Ansicht nach sind normale Nutzer schon damit überfordert, die Filterregeln im Internet zu suchen und in ihren Adblocker einzubauen. "Die hierfür von dem Sachverständigen vorausgesetzte Internetaffinität übersteigt ersichtlich das durchschnittliche Können eines Internetnutzers." Hingegen dürfte das Gericht recht in der Annahme gehen, dass Grundkenntnisse von Javascript bei einem durchschnittlichen Internetnutzer nicht vorausgesetzt werden können. Für diesen seien die Filterregeln daher nicht "von ihrem Inhalt her trivial und in kurzer Zeit formuliert", wie der Sachverständige in seinem Gutachten geschrieben hatte.

Webspider umgeht Adblockersperre

Allerdings ist für das werbefreie Lesen der Inhalte gar nicht erforderlich, die Filterregeln von Adblock Plus zu ändern. Denn die Adblockersperre ist beispielsweise nicht wirksam, wenn die Seiten mit einem Webspider heruntergeladen werden, um sie anschließend offline zu lesen. Mit solchen Programmen, die der Axel-Springer-Verlag selbst zur Verfügung stellt, lassen sich ganze Sites, aber auch einzelne Artikel laden. Verzichtet der Nutzer darauf, externe Inhalte mitzuladen, kann er ziemlich sicher sein, nur die eigentlichen Texte ohne Werbung zu bekommen. Ohnehin könnte er sie offline mit aktiviertem Adblocker werbefrei lesen. Aber das wäre Bild.de egal, denn es geht nur darum, dass die Werbung heruntergeladen wird und gegenüber den Werbekunden als abgerufen zählen kann.

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Filterbefehle und Links sind schon Umgehungshandlungen 
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My1 26. Mai 2016

also ich weiß nicht was der typ angeleitet hat aber man kan mit adblock iirc auch scripts...

My1 26. Mai 2016

ach du willst gar nicht wisse wie oft es schon malware via werbung gab. der beste weg ist...

My1 26. Mai 2016

leider etwas schlechter vergleich. securom ist oder war ein relativ wirksamer schutz da...

SteamKeys 27. Apr 2016

Der Axel-Springer Verlag garantiert ja Missbrauchsfreiheit bei seinen Werbepartnern, wie...



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