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LG Hamburg

Urteil gegen LetsBuyIt.com

Berufung angekündigt. Das Landgericht Hamburg hat am 13. Oktober 2000 ein Urteil erlassen, nach dem das CoShopping-Modell von LetsBuylt.com in Deutschland gegen das Rabattgesetz und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt.

LetsBuyIt.com setzt sich vor Gericht durch

OLG Hamburg weist einstweilige Verfügung zurück. Das Oberlandesgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen LetsBuyIt.com aufgehoben, die die Cnited AG erwirkt hatte. Ende Juli hatte LetsBuyIt.com in Deutschland sein Preismodell auf Grund einer einstweiligen Verfügung ändern müssen.

Neues Preismodell bei LetsBuyIt.com

Kein Einfluss auf die anderen europäischen Sites. LetsBuyIt.com hat heute ein neues, einstufiges Preismodell auf seiner deutschen Website eingeführt. Die Änderung des mehrstufigen Preismodells folgt der Zustellung einer einstweiligen Verfügung gegen LetsBuyIt.com, die von der Berliner Cnited AG erwirkt wurde.

LetsBuyIt.com will Preismodell ändern

Künftig nur noch ein Preis. LetsBuyIt.com ist am 24. Juli 2000 eine einstweilige Verfügung zugestellt worden, die ein Mitbewerber gegen die Gesellschaft beantragt und die das Landgericht Hamburg erlassen hat. LetsBuyIt.com will nun sein Preismodell ändern.

LetsBuyIt.com mit fulminantem Börsenstart

Erster Kurs bei 5,00 Euro. Der steinige Weg von LetsBuyIt.com an die Börse scheint nun ein Happy-End gefunden zu haben. Der erste Kurs am Frankfurter Neuen Markt lag mit 5,00 Euro deutlich über dem Ausgabekurs von 3,50 Euro und legte im Verlauf der ersten Handelsstunde bereits kurzfristig um über 85 Prozent auf 6,5 Euro zu.

LetsBuyIt.com kommt zu 3,50 Euro

Nur 62,3 Millionen Euro Emissionsvolumen. Der im Bookbuilding-Verfahren ermittelte Platzierungspreis für die Aktien des in der letzten Zeit viel gescholtenen Unternehmens LetsBuyIt.com beträgt 3,50 Euro. Die Preisspanne hatte zwischen 3,- Euro und 4,- Euro betragen. Das Emissionsvolumen beläuft sich vor Ausübung der Mehrzuteilungsoption auf 62,3 Millionen Euro bei einer Marktkapitalisierung des gesamten Unternehmens von rund 316 Millionen Euro.

LetsBuyIt.com verteidigt CoShopping-Modell

LetsBuyIt.com sieht einstweiliger Verfügung gelassen entgegen. Der CoShopping-Anbieter LetsBuyIt.com sieht der am Freitag vom Hamburger Landgericht bestätigten einstweiligen Verfügung gelassen entgegen. Zum einen geht man davon aus, dass man die Änderungen am Preismodell schnell durchführen kann und hofft zudem auf eine Änderung der Rabattgesetze in Deutschland.

LetsBuyIt - Einstweilige Verfügung gegen Stufenpreismodell

Landgericht Hamburg bestätigt einstweilige Verfügung gegen LetsBuyIt.com. Das Landgericht Hamburg hat heute eine einstweilige Verfügung gegen LetsBuyIt.com in Deutschland bestätigt. Damit gerät das Stufenpreismodell von LetsBuyIt.com hier zu Lande in dieser Form in Gefahr. Wird die jetzt bestätigte einstweilige Verfügung zugestellt, was bisher nicht geschehen ist, "könnte es notwendig werden, die Online-Dienste ganz oder teilweise, zumindest zeitweilig, möglicherweise sogar dauerhaft, zu verändern, einzuschränken oder einzustellen", darauf verweist LetsBuyIt.com bereits in seinem 'Unvollständigen Verkaufsprospekt'.
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Vorerst kein Rache der Moorhühner mehr

Phenomedia stoppt "Die Rache der Moorhühner" per Einstweiliger Verfügung. Die Firma Tradeland hat vorerst den Download des Spiels "Die Rache der Moorhühner" gestoppt, nachdem das Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung erlassen hatte.