Einstweilige Verfügung gegen LetsBuyIt.com zugestellt

LetsBuyIt.com muss Stufenpreismodell ändern oder einstellen

Die Berliner Cnited.com AG hat heute eine einstweilige Verfügung gegen LetsBuyIt.com zugestellt. Damit ist LetsBuyIt.com gezwungen, das Stufenpreismodell in Deutschland zu modifizieren oder einzustellen.

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Die von Cnited erwirkte einstweilige Verfügung gegen LetsBuyIt.com wurde am 14. Juli durch das Landgericht Hamburg bestätigt, nachdem LetsBuyIt.com Widerspruch eingelegt hatte.

"Das System der Antragsgegnerin (LetsByIt.com, Anm. d. R.) verstößt gegen §1 UWG unter dem Aspekt des übertriebenen Anlockens, der Störung des Leistungswettbewerbs durch aleatorische Reize und verbotene Laienwerbung. [...] Die Antragsgegnerin nutzt die Spielleidenschaft der angesprochenen Verkehrskreise aus und verkoppelt sie mit ihrer Preisgestaltung so, dass es zu einer unsachlichen Beeinflussung der Kaufentscheidung des Verbrauchers kommt", so das Hamburger Landgericht in seiner Urteilsbegründung.

Weiterhin ist das Gericht der Meinung, "dass die Rechtsordnung gut daran tut, bewährten Grundsätzen auch gegenüber neuen Medien und Absatzformen Geltung zu verschaffen und vor ihnen nicht in Bewunderung über des Kaisers neue Kleider zu verfallen."

Auf die Folgen der Zustellung der einstweiligen Verfügung geht LetsBuyIt.com im 'Unvollständigen Verkaufsprospekt' wie folgt ein: "Sollte ein Gericht entscheiden, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft nicht im Einklang mit deutschem Recht steht, könnte es notwendig werden, die Online-Dienste ganz oder teilweise, zumindest zeitweilig, möglicherweise sogar dauerhaft, zu verändern, einzuschränken oder einzustellen."

"Wir werden durch alle höheren gerichtlichen Instanzen in Deutschland gehen und bleiben zuversichtlich, dass wir gewinnen werden, da das EU-Recht auf unserer Seite steht", erklärte Rolf Hansen, Deutschland-Chef von LetsBuyIt.com anlässlich der Entscheidung des Hamburger Landgerichts.

Dabei geht LetsBuyIt.com davon aus, dass man die mit der Zustellung der einstweiligen Verfügung notwendig werdenden Änderungen im mehrstufigen Preismodell schnell durchführen könne. Diese sollen sich zudem nur auf die deutsche Website beschränken und keine Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb haben."Auf jeden Fall wird das CoShopping-Modell von LetsBuyIt.com, bei dem sich Verbraucher online zusammenschließen, um geringere Preise zu erhalten, weiter bestehen bleiben", fügt Hansen hinzu.

Zum aktuellen Sachverhalt wollte LetsBuyIt.com gegenüber GNN.de keinen Kommentar abgeben.

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