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Urteil gegen LetsBuyIt.com

Berufung angekündigt. Das Landgericht Hamburg hat am 13. Oktober 2000 ein Urteil erlassen, nach dem das CoShopping-Modell von LetsBuylt.com in Deutschland gegen das Rabattgesetz und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt.
/ Jens Ihlenfeld
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Dem Urteil war zunächst eine einstweilige Verfügung vorausgegangen, die vom Landgericht Hamburg in einer mündlichen Verhandlung bestätigt wurde. LetsBuyIt.com änderte daraufhin sein Stufenpreismodell.

Anschließend konnte LetsBuyIt.com aber das Oberlandesgericht Hamburg davon überzeugen, dass die Cnited AG, die die einstweilige Verfügung erwirkt hatte, rechtsmissbräuchlich gehandelt hatte. LetsBuyIt.com konnte sein Stufenpreismodell wieder in die ursprüngliche Form ändern. Die Financial Times sprach in einem Artikel gar von Erpressungsversuchen seitens Cnited gegen die CoShopper von LetsBuyIt.com.

Das Urteil des Landgerichts Hamburg erklärte das CoShopping-Modell von LetsBuyIt.com nun zwar für rechtswidrig, das Unternehmen will jedoch Berufung einlegen und in Deutschland weiterhin CoShopping betreiben.


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