Gericht verbietet T-Online Kundenbevorzugung bei Börsengang
Teilnahme an Umfrage darf nicht zu Vorteilen führen. Das Landgericht Hamburg hat nach Medienberichten der Telekomtochter T-Online untersagt, Kunden bei der Zuteilung von T-Online-Aktien zu bevorzugen, wenn diese an einer Umfrage teilnehmen.
Auf der T-Online-Website gibt es neben Informationen zum Börsengang eine Seite, die es nur T-Online-Kunden erlaubt, an einer Umfrage zur Verbesserung des T-Online-Angebotes teilzunehmen. Als Belohnung verspricht T-Online eine Registriernummer, die Zeichnungswillige bei ihrer Bank angeben können, um bevorrechtigt Aktien des Onlinedienstes zugeteilt zu bekommen.
Dieses Geschäftsgebaren verbot das Landgericht Hamburg nun im Rahmen einer einstweiligen Verfügung auf Antrag der Frankfurter Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.
Unberührt davon scheinen die Pläne, dass T-Online-Kunden generell bei der Zuteilung bevorrechtigt werden sollen.