LetsBuyIt.com will Preismodell ändern
Künftig nur noch ein Preis
LetsBuyIt.com ist am 24. Juli 2000 eine einstweilige Verfügung zugestellt worden, die ein Mitbewerber gegen die Gesellschaft beantragt und die das Landgericht Hamburg erlassen hat. LetsBuyIt.com will nun sein Preismodell ändern.
Die Verfügung richtet sich gegen die Anwendung des Stufen-Preismodells von LetsBuyIt.com in Deutschland. LetsBuyIt.com will nun unverzüglich das Preismodell in Deutschland ändern und nur noch einen Preis für die angebotenen Produkte angeben.
"Das System der Antragsgegnerin (LetsBuyIt.com, Anm. d. R.) verstößt gegen §1 UWG unter dem Aspekt des übertriebenen Anlockens, der Störung des Leistungswettbewerbs durch aleatorische Reize und verbotene Laienwerbung. [...] Die Antragsgegnerin nutzt die Spielleidenschaft der angesprochenen Verkehrskreise aus und verkoppelt sie mit ihrer Preisgestaltung so, dass es zu einer unsachlichen Beeinflussung der Kaufentscheidung des Verbrauchers kommt", so das Hamburger Landgericht in seiner Entscheidung.
LetsBuyIt.com hat bereits Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg eingelegt.
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