Inoffizielle Importe nach Deutschland: Importeur vertreibt China-Stromer von Audi
Der Importeur Auto China(öffnet im neuen Fenster) vertreibt auf dem deutschen Markt die Elektrofahrzeuge Audi E5 Sportback und E7X. Beide Fahrzeugmodelle entstammen einer Kooperation zwischen Audi und dem chinesischen Partner SAIC. Die Konstruktion stützt sich auf die gemeinsam entwickelte Advanced Digitized Platform. Audi rief die Submarke AUDI, welche auf das traditionelle Logo mit den vier Ringen verzichtet und den Markennamen in Großbuchstaben nutzt, im November 2024 ins Leben. Der Verkaufsstart des ersten Modells E5 erfolgte im Jahr 2025.
Die Fahrzeuge gelangen laut Automobilwoche(öffnet im neuen Fenster) über den Händler nach Deutschland und absolvieren dort die nötigen Homologationsverfahren. Nach Angaben von Auto China liegen die erforderlichen EU-Nachweise sowie die Dokumente für eine Zulassung vor. Der Importeur nennt Netto-Basispreise ab 59.980 Euro für den E5 Sportback sowie ab 72.900 Euro für das SUV-Modell E7X. Zuzüglich Mehrwertsteuer, Fracht und Überführung fallen für deutsche also deutlich höhere Endpreise als für chinesische Käufer an.
Im Vergleich zum chinesischen Markt, wo Rabattaktionen die Einstiegspreise senkten, liegen die Gesamtkosten je nach Ausstattungsstufe und Steuerbasis insgesamt sogar rund doppelt so hoch.
Rechtliche Bedenken bei ungenehmigtem Vertrieb
Auf Nachfrage des Branchenblatts äußerte sich Audi nicht direkt zu den Aktivitäten des Importeurs. Eine Vertretung des Herstellers hob lediglich hervor, dass die im Joint Venture gefertigten Autos gezielt für die Anforderungen chinesischer Kunden entwickelt wurden und ausschließlich für diesen Markt vorgesehen sind. Ungeachtet dessen meldet der Händler eine hohe Nachfrage sowie erste erfolgte Verkäufe.
Der Vertrieb der China-Modelle birgt für Importeure jedoch erhebliche rechtliche Gefahren. Ansgar Klein, Präsident des Bundesverbands freier Kfz-Händler (BVfK), verwies gegenüber der Automobilwoche auf die Risiken bei ungenehmigten Paralleleinfuhren und zog dabei den Vergleich zum Import von Xiaomi-Elektroautos.
Ohne ausdrückliche Zustimmung des Herstellers drohen dem Importeur markenrechtliche Auseinandersetzungen. Die Brisanz solcher Verfahren verdeutlicht ein Fall aus dem Jahr 2023(öffnet im neuen Fenster): Ein Teilurteil des Landgerichts Hamburg vom März 2026 (bislang nicht rechtskräftig) gab Volkswagen in der Sache Recht und stellte eine Markenrechtsverletzung fest. Die geforderte Vernichtung der 22 importierten Einheiten des nur für China produzierten VW ID.6 Crozz steht damit im Raum, eine Berufung ist noch möglich.
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