Bestrafungsantrag gegen AOL

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Der Münchner Internet Service Provider AddCom hat eine einstweilige Verfügung gegen AOL erwirkt, da AOL in der aktuellen Werbekampagne mit einer kostenlosen Probezeit lockt, die laut Addcom den falschen Eindruck erweckt, dass keine Einwahlkosten auf den Nutzer zukommen.

Neukunden können laut AOL-Werbekampagnie in den ersten 30 Tagen 50 Stunden lang gratis im World Wide Web surfen.

Nachdem AOL in den letzten Wochen bereits mehrere einstweilige Verfügungen gegen seine Werbeaussage "Internet zu Festpreisen" erhalten hat, geht AddCom gegen den anderen Teil der Werbeaussage von AOL an und bekommt zunächst vorläufig Recht. AOL erwähne mit keinem Wort, dass die tatsächlich Ersparnis nur 9,90 Mark betrage und ab 1.10. für die 50 Gratisstunden Verbindungsgebühren in Höhe von 117 Mark sowie eine Einwahlgebühr von 6 Pfennig pro Verbindungsaufbau anfallen, so AddCom.

AOL hingegen liegt bisher keine entsprechende einstweilige Verfügung vor. Zudem weise man an mehreren Stellen auf die Telefongebühren hin, so Pressesprecher Saarfeld. Man sehe daher den Gerichtsverhandlungen gelassen entgegen. Saarfeld wies darauf hin, dass die Kampagne sehr gut anläuft.

Talkline hingegen hat beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf Bestrafung von AOL Bertelsmann Online gestellt, da trotz der durch die Landgerichte Hamburg und Köln ausgesprochenen einstweiligen Verfügungen gegen AOL, das Unternehmen weiterhin seine Werbekampagne betreibe.

Das Landgericht Hamburg wurde gebeten, bei der Festsetzung des anstehenden Ordnungsgeldes zu berücksichtigen, dass AOL nach eigenen Angaben ein Werbeetat in Höhe von 200 Millionen DM für seine vorgebliche "Internet zum Festpreis"-Kampagne zur Verfügung stellt.

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