Werbeblockersperre auf Bild.de: Gericht bestätigt Verbot von Umgehungsanleitung
Im Streit über die Umgehung seiner Adblockersperre kann sich Bild.de vor Gericht vorerst durchsetzen. Zudem wurden gegen mehrere Werbeblocker-Apps inzwischen Verbote ausgesprochen.

Der Axel-Springer-Verlag hat im Streit gegen Werbeblocker mehrere juristische Erfolge erzielt. Eine Gerichtssprecherin sagte auf Anfrage von Golem.de, das Landgericht Hamburg habe seine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber von Adblock Plus, die Kölner Eyeo GmbH, am 3. Dezember 2015 bestätigt. Demnach bleibt es Eyeo verboten, auf einem Adblock-Plus-Forum eine Anleitung zur Umgehung der Werbeblockersperre von Bild.de zu veröffentlichen.
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Die schriftliche Urteilsbegründung liegt vermutlich erst im kommenden Jahr vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Hamburger Richter der Auffassung des Verlages anschlossen, wonach es sich bei der Adblockersperre auf Bild.de um eine wirksame technische Maßnahme zum Schutz urheberrechtlich geschützter Inhalte handelt. Laut Paragraf 95a des Urheberrechtsschutzgesetzes ist es untersagt, solche Maßnahmen ohne Zustimmung des Rechteinhabers zu umgehen. Inwieweit die Frage eine Rolle spielte, ob der Code zur Umgehung der Sperre von einem Eyeo-Mitarbeiter oder von einem unabhängigen Foren-Moderator gepostet wurde, ist bislang ebenfalls unklar.
Weiteres Vorgehen ungewiss
In der mündlichen Verhandlung ist es den Vertretern von Eyeo offenbar nicht gelungen, das Gericht davon zu überzeugen, dass eine Adblockersperre auf der Basis eines Javascript-Codes nicht mit dem Kopierschutz einer DVD zu vergleichen ist. In ihrem Antrag auf die einstweilige Verfügung hatten die Springer-Anwälte mehrfach von einer "Softwareverschlüsselung" von Bild.de gesprochen.
Auf Anfrage von Golem.de teilte Eyeo mit: "Wir stimmen der Entscheidung insoweit nicht zu, als dadurch einzelne Internetnutzer zu Tätern einer Urheberrechtsverletzung erklärt werden, wenn diese Sperren, wie die von Bild.de errichtete, auf ihrem eigenen Computer umgehen." Dies ändere jedoch nichts an der grundsätzlichen Auffassung des Unternehmens, dass es das Recht der Webseitenbetreiber sei, mittels solcher Sperren Benutzer von Werbeblockern vom Besuch ihrer Webseite abzuhalten. Eyeo werde nun die Begründung des Gerichts abwarten und daraufhin entscheiden, "ob und wie wir weiter für die Rechte der Nutzer kämpfen können".
Unklar ist zudem, wie sich die Entscheidung auf eine angekündigte Klage des Youtubers Tobias Richter gegen Bild.de auswirkt. Richter hatte eine Umgehungsanleitung auf Youtube gepostet und war deshalb von Springer abgemahnt worden. Nun will er per Klage feststellen lassen, dass sein Posting legal war. Dazu sammelte er per Crowdfunding-Kampagne mehr als 7.000 Euro ein.
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Eilentscheide gegen Adshield und Adblock |
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Irgendwie hast du meinen Beitrag in den falschen Hals gekriegt. Es ging nicht darum was...
Naja zuerst waren erstmal nur einfache Banner auf den Websites. Danach meinten einige...
An diesem Urteil zeigt der Westen Doppelmoral lach. und man sieht an den Urteil...
Darum ging es aber nicht direkt. Beim Rohling gibt es vielleicht 50cent Abgaben. Der...