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LetsBuyIt.com setzt sich vor Gericht durch

OLG Hamburg weist einstweilige Verfügung zurück. Das Oberlandesgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen LetsBuyIt.com aufgehoben, die die Cnited AG erwirkt hatte. Ende Juli hatte LetsBuyIt.com in Deutschland sein Preismodell auf Grund einer einstweiligen Verfügung ändern müssen.
/ Jens Ihlenfeld
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Das Hamburger Landgericht war der Auffassung, dass das System von LetsBuyIt.com gegen §1 UWG unter dem Aspekt des übertriebenen Anlockens, der Störung des Leistungswettbewerbs durch aleatorische Reize und verbotene Laienwerbung verstößt.

Das OLG schätzte nun nach Informationen von Golem die von der Cnited AG erwirkte einstweilige Verfügung als rechtsmissbräuchlich ein und wies sie zurück.


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