Telekom unterliegt vor Gericht
Das Landgericht Köln hat heute die Deutsche Telekom AG dazu verpflichtet, die gebührenfreien Zugangsnummern der WorldCom Telecommunications GmbH bis zu einer Entscheidung der Regulierungsbehörde wieder zur Verfügung zu stellen. Darunter fällt auch die Zugangsnummer der Alpha Telecom , die am 17. Juli gesperrt wurde.
Bereits am 21. Juli hatte das Landgericht Hamburg im Fall First Telecom gegen die Praktiken der Telekom entschieden. Die Betroffenen Unternehmen agieren als Wiederverkäufer des US-Telekommunikationsanbieters WorldCom, bieten über dessen Leitungen Auslands- und Mobilfunkgespräche an und gehören zu den günstigsten Anbietern in diesem Bereich.
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