LetsBuyIt - Einstweilige Verfügung gegen Stufenpreismodell
"Am 29. Mai 2000 erhielt die deutsche Tochtergesellschaft eine Abmahnung von dem Inhaber einer E-Commerce-Gesellschaft, in der behauptet wird, dass das Preismodell für CoShopping gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie das Rabattgesetz verstößt, und dazu aufgefordert wird, das Preismodell für CoShopping aufzugeben. Diese Gesellschaft könnte gerichtliche Schritte gegen LetsBuyIt.com einleiten. In diesem Fall beabsichtigt die Gesellschaft, ihr Preismodell für CoShopping vor Gericht mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen."
Nach Informationen von GNN.de handelt es sich bei dem Antragsteller um die Berliner Cnited AG, die ihrerseits die Produktbörse Order8.com betreibt. In einem heutigen öffentlichen Widerspruchsverfahren gegen diese einstweilige Verfügung hat nun das Landgericht Hamburg den Widerspruch von LetsBuyIt.com gegen die einstweilige Verfügung zurückgewiesen.
Dabei handelt es sich allerdings nur um eine vorläufige Entscheidung, letztendlich müsste der Sachverhalt in einem ordentlichen Gerichtsverfahren geklärt werden, sofern sich die Parteien nicht zuvor außergerichtlich einigen. Auch dann steht LetsBuyIt.com noch der Gang durch die Instanzen offen.
Sollte die Cnited AG nun jedoch die einstweilige Verfügung zustellen, wäre LetsBuyIt.com gezwungen zu handeln, was aber nicht zwingend bedeutet, dass diese ihr Deutschlandgeschäft vorübergehend einstellen müssen. Dennoch dürfte diese Entscheidung LetsBuyIt.com den Gang an die Börse, der für das Untenehmen bisher wohl nicht wunschgemäß vonstatten ging, kaum erleichtern.
Bisher war LetsBuyIt.com gegenüber GNN.de zu keiner Stellungnahme bereit.
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