Gericht: T-Online darf billiger werden

Artikel veröffentlicht am ,

Das Landgericht Hamburg hat heute auf einen Eilantrag von AOL Deutschland entschieden, daß T-Online den Mischpreis von sechs Pfennigen pro Minute für die Nutzung des Datendienstes T-Online und die lokale Einwahl ins Internet aufzusplitten und gesondert auszuweisen muß.

Eigentlich sollte ab 1. April ein Preis verlangt werden, der Onlinedienst-Gebühren und Telefongebühren vereinte. Die gerade angelaufene Millionen-Kampagne muß nicht modifiziert werden, da die Wirtschaftskammer des Gerichts an der 6 Pf Aussage keinen Anstoß nahm.

Auf der Telefonrechnung müssen nach der Entscheidung des Gerichts auch künftig die Gebühren für den Onlinedienst T-Online und die Telefon-Gebühren getrennt aufgeführt werden.

Grundlage der Entscheidung ist Paragraph 3 der Telekommunikations- Kundenschutzverordnung, der verbietet, daß marktbeherrschende Telekommunikationsdienste gebündelten Preise anbieten, um den Konsumenten die Wahl zwischen vergleichbaren Angeboten zu lassen.

Andreas Schmidt, Chef von AOL Europe kommentierte die Gerichtsentscheidung: "Dies ist ein Sieg für Millionen Internet-Nutzer in Deutschland, die einen Zugang zu vernünftigen Konditionen erwarten".

"Wir fordern die Deutsche Telekom auf, endlich die Gebührenuhr abzustellen. Mit dieser Entscheidung des Gerichts sehen wir uns in unserer Forderung nach einem pauschalen Zugangstarif für alle Internet-Nutzer bestätigt," so Schmidt weiter. Schließlich würden auch das Fernsehen oder die Zeitung nicht im Minutentakt bezahlt.

Kommentar:
Für AOL bedeutet die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, daß die Gefahr nicht gebannt ist - das AOL-Gebührenmodell dürfte auf der Kippe stehen. Schließlich heißt der Konkurrent nicht nur T-Online - auch viele private Telekommunikations-Unternehmen wurden in den vergangenen Monaten Internetprovider und haben in vielen Fällen bereits auf T-Onlines Preisoffensive reagiert und bieten einen Internetzugang inklusive Telefongebühren für 6 Pf und sogar darunter an.
AOL sollte bedenken, daß auf die Forderung nach Abschaffung der Telekom-Gebührenuhr schnell eine Forderung nach dem Ende des AOL-Zeittaktes folgen könnte.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Energiewende
Deutsche Stromnetze im Dornröschenschlaf

IT ist der Game Changer der Energiewende - nur nicht in Deutschland.
Eine Analyse von Gerd Mischler

Energiewende: Deutsche Stromnetze im Dornröschenschlaf
Artikel
  1. Disney+, Netflix und Prime Video: Das goldene Streamingzeitalter wird zum silbernen
    Disney+, Netflix und Prime Video
    Das goldene Streamingzeitalter wird zum silbernen

    Das aktuelle Jahr hat viele Umbrüche im Streamingmarkt erlebt - und nächstes Jahr geht es weiter. Das wird negative Auswirkungen für Anbieter und Kunden haben.
    Eine Analyse von Ingo Pakalski

  2. Mehrjährige Haftstrafe: Betreiber von Deutschland im Deep Web verurteilt
    Mehrjährige Haftstrafe
    Betreiber von Deutschland im Deep Web verurteilt

    Der Verurteilte war Betreiber einer der größten deutschsprachigen Darknet-Plattformen für den Drogenhandel - mit rund 16.000 Benutzern.

  3. Aufkauf der Restaktien: Silver Lake will die Software AG vollends übernehmen
    Aufkauf der Restaktien
    Silver Lake will die Software AG vollends übernehmen

    Das Angebot des Investors für die restlichen Anteile liegt vor. Die Software AG trennt sich derweil von zwei Produkten.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /