Gericht: T-Online darf billiger werden

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Das Landgericht Hamburg hat heute auf einen Eilantrag von AOL Deutschland entschieden, daß T-Online den Mischpreis von sechs Pfennigen pro Minute für die Nutzung des Datendienstes T-Online und die lokale Einwahl ins Internet aufzusplitten und gesondert auszuweisen muß.

Eigentlich sollte ab 1. April ein Preis verlangt werden, der Onlinedienst-Gebühren und Telefongebühren vereinte. Die gerade angelaufene Millionen-Kampagne muß nicht modifiziert werden, da die Wirtschaftskammer des Gerichts an der 6 Pf Aussage keinen Anstoß nahm.

Auf der Telefonrechnung müssen nach der Entscheidung des Gerichts auch künftig die Gebühren für den Onlinedienst T-Online und die Telefon-Gebühren getrennt aufgeführt werden.

Grundlage der Entscheidung ist Paragraph 3 der Telekommunikations- Kundenschutzverordnung, der verbietet, daß marktbeherrschende Telekommunikationsdienste gebündelten Preise anbieten, um den Konsumenten die Wahl zwischen vergleichbaren Angeboten zu lassen.

Andreas Schmidt, Chef von AOL Europe kommentierte die Gerichtsentscheidung: "Dies ist ein Sieg für Millionen Internet-Nutzer in Deutschland, die einen Zugang zu vernünftigen Konditionen erwarten".

"Wir fordern die Deutsche Telekom auf, endlich die Gebührenuhr abzustellen. Mit dieser Entscheidung des Gerichts sehen wir uns in unserer Forderung nach einem pauschalen Zugangstarif für alle Internet-Nutzer bestätigt," so Schmidt weiter. Schließlich würden auch das Fernsehen oder die Zeitung nicht im Minutentakt bezahlt.

Kommentar:
Für AOL bedeutet die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, daß die Gefahr nicht gebannt ist - das AOL-Gebührenmodell dürfte auf der Kippe stehen. Schließlich heißt der Konkurrent nicht nur T-Online - auch viele private Telekommunikations-Unternehmen wurden in den vergangenen Monaten Internetprovider und haben in vielen Fällen bereits auf T-Onlines Preisoffensive reagiert und bieten einen Internetzugang inklusive Telefongebühren für 6 Pf und sogar darunter an.
AOL sollte bedenken, daß auf die Forderung nach Abschaffung der Telekom-Gebührenuhr schnell eine Forderung nach dem Ende des AOL-Zeittaktes folgen könnte.

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