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Landgericht Hamburg verbietet AOL-Werbung

/ Andreas Donath
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Auf Antrag der Telefongesellschaft Talkline hat das Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Hamburger Internet-Provider "AOL" bestätigt. Nach dem heute bekannt gewordenen Gerichtsbeschluss ist es AOL zukünftig nicht mehr erlaubt zu behaupten, dass man einen einen Internet-Zugang zum Festpreis anbietet.

Das Unternehmen hatte mit dem Slogan "Internet zum Festpreis" geworben, obwohl neben der monatlichen Grundgebühr noch zusätzliche, von der Nutzungsdauer abhängige Verbindungsentgelte – im Volksmund auch Telefongebühren genannte Gelder – berechnet wurden.

"Ein Festpreis steht fest. Wenn ich aber einen unterschiedlich hohen Preis zahlen muss, der von der Dauer meiner Internetnutzung abhängt, kann von einem Festpreis keine Rede mehr sein", begründet Dr. Markus Wendel, Leiter des Geschäftsbereiches Internet bei Talkline, den erfolgreichen Gang seines Unternehmens vor das Gericht. "Das ist Irreführung der Verbraucher, die haben wir jetzt unterbunden.".

Bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 500.000 DM ist die Werbebehauptung, einen Internetzugang zu einem Festpreis zu bekommen, mit sofortiger Wirkung untersagt. Der zugelassene Streitwert betrug 250.000 DM.


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