Einstweilige Verfügung gegen AOL bestätigt
Nach einer mündlichen Verhandlung hat das Landgericht Hamburg am Donnerstag, den 14. Oktober 1999, die von der Talkline GmbH erwirkte einstweilige Verfügung gegen die "AOL Bertelsmann Online GmbH & Co. KG" in vollem Umfang bestätigt. Demnach bleibt es dem Online-Dienst untersagt, mit der Aussage "Internet zum Festpreis" zu werben. Der dagegen gerichtete Widerspruch von "AOL" wurde zurückgewiesen.
Das Unternehmen hatte im Vorfeld durch einen Sprecher verkünden lassen, man "betrachte die einstweilige Verfügung des Landgerichts als gegenstandslos". Dies könnte nun teuer zu stehen kommen: Nach der vorliegenden Entscheidung wird das Landgericht Hamburg wohl auch dem Ordnungsgeldantrag wegen fortgesetzter irreführender Werbung mit dem Slogan "Internet zum Festpreis" stattgeben.
Auch das Landgericht Köln hat am selben Tag eine weitere gegen AOL erwirkte einstweilige Verfügung wegen der Werbeaussage bestätigt. Das Landgericht kündigte bereits an, dass es ein Ordnungsgeld in sechsstelliger Höhe gegen AOL wegen der fortgesetzten Verstöße erlassen wird.
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