Gesetzesentwurf: So will die Regierung den Abmahnmissbrauch eindämmen
Obwohl nach Inkrafttreten der DSGVO eine Abmahnwelle ausgeblieben ist, will Justizministerin Barley nun gesetzlich gegen missbräuchliche Abmahnungen vorgehen. Damit soll auch der "fliegende Gerichtsstand" im Wettbewerbsrecht abgeschafft werden.

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung die missbräuchliche Nutzung von Abmahnungen erschweren. Der aktuell diskutierte Referentenentwurf des Justizministeriums soll unter anderem verhindern, dass Ansprüche nur deshalb geltend gemacht werden, um "gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung oder die Zahlung einer Vertragsstrafe entstehen zu lassen". Der 38-seitige Entwurf, der Golem.de vorliegt, muss zunächst noch zwischen den Ministerien abgestimmt und vom Bundeskabinett beschlossen werden, bevor er in den Bundestag eingebracht wird.