Bundesverfassungsgericht: Negative Firmen-Bewertung durch Meinungsfreiheit gedeckt
Ein Firmeninhaber muss es akzeptieren, dass ein früherer Geschäftspartner im Internet in Bewertungsportalen negative Erfahrungen schildert. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag mit einem Urteil die Meinungsfreiheit im Internet gestärkt. Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass ehemalige Geschäftspartner auch negative Bewertungen auf Portalen veröffentlichen dürfen. Konkret ging es um einen Streit zwischen zwei Männern um die Rückzahlung einer Mietkaution für eine Werkstatt.
Die Immobilienfirma rückte das Geld erst heraus, als die Zwangsvollstreckung drohte. Der Ex-Mieter bewertete die Firma später im Internet entsprechend schlecht. Er schilderte den Ablauf des Rechtsstreits und schrieb: "Mit Herrn X werde ich bestimmt keine Geschäfte mehr machen."
Der Firmeninhaber hatte ihm diese Äußerungen gerichtlich verbieten lassen. Zu Unrecht, entschieden nun die Karlsruher Richter. Die Schwelle zu einer Persönlichkeitsverletzung sei erst überschritten, wenn der Schaden "außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht". Die Gerichte dürften hier durchaus ein Kundeninteresse bejahen. Das Landgericht Hamburg muss nun noch einmal entscheiden und das berücksichtigen.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
In den 60ern. Da gab es noch kein Internet und das Wissen war begrenzt. Die Leute haben...
Ich habe den Typen testweise angezeigt (kostet ja nichts, muss nicht mal das Haus...
...in der Zukunft. Also quasi eine Webseite wiedie wo man Ärzte bewerten kann, aber für...
Es ist in der Tat erstaunlich, dass das BVerfG sich mit einem solchen Einzelfall in...