OLG Hamburg: Verlage verlieren weiteren Prozess gegen Adblock Plus

Die Liste der verlorenen Prozesse wird immer länger. Wenige Wochen vor der BGH-Verhandlung zu Adblockern sind Zeit und Handelsblatt mit ihrer Klage gegen Eyeo gescheitert.

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Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg (Bild: Wolfgang Meinhart, Hamburg/CC-BY-SA 3.0 Unported)

Die Verlage Zeit und Handelsblatt sind mit ihrer Klage gegen den Kölner Adblock-Plus-Anbieter Eyeo endgültig gescheitert. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte in einem Urteil vom 22. März 2018, das Golem.de vorliegt, die Entscheidung der Vorinstanz. Demnach sieht das OLG in der Verbreitung des Werbeblockers Adblock Plus keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und weist die Klage der Verlage als unbegründet zurück (Az. 5 U 152/15).

Anders als das OLG Köln, das in einem Urteil dem klagenden Axel-Springer-Verlag teilweise recht gegeben hatte, ließen die Hamburger Richter keine Revision zu. "Der Rechtsstreit hat keine grundsätzliche Bedeutung, sondern beschränkt sich auf die Anwendung feststehender Rechtsgrundsätze auf den Einzelfall", heißt es in dem Urteil.

Verhandlung am 19. April 2018

Dennoch wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) am 19. April 2018 erstmals in einer mündlichen Verhandlung mit der Zulässigkeit von Werbeblockern im Internet befassen (Az: I ZR 154/16). Zwar hat bislang noch kein einziges deutsches Gericht Adblock Plus für unzulässig erklärt. Jedoch hatte das OLG Köln im Juni 2016 zumindest das bezahlte Whitelisting durch Eyeo als wettbewerbswidrig eingestuft.

Das OLG Hamburg erklärte hingegen das Angebot von Adblockern sowie das bezahlte Whitelisting in jeder Hinsicht für legal. So liege keine gezielte Behinderung von Mitbewerbern vor, da Eyeo mit seinem Geschäftsmodell nicht versuche, speziell das Angebot der beiden klagenden Verlage zu beeinträchtigen. Ähnlich hatte zuletzt das OLG München geurteilt, das im August 2017 in zweiter Instanz eine Klage der Süddeutschen Zeitung abgewiesen hatte. Das Online-Portal Spiegel.de hatte im November 2016 ebenfalls vor dem Landgericht Hamburg gegen Eyeo verloren.

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pisspott 09. Okt 2019

Bislang lese ich www.spiegel.de gut ohne Werbung per Addon "uBlock Origin". Darin trage...

Schrödinger's... 10. Apr 2018

Hinterher hat Facebook aber noch mehr Daten von dir als zuvor. 1. braucht Facebook Daten...

Garius 24. Mär 2018

https://youtu.be/iiYGN05vfgM Na die paar tausend Männer, die dank genau diesem...

Cok3.Zer0 24. Mär 2018

Ist vermutlich besser als Adblocker, die "Vergleichs"seiten und Fakerezensionen beflügelt...



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