Adblock-Plus: Springer erwirkt einstweilige Verfügung gegen Eyeo

Das Medienhaus Axel Springer geht gegen die Blockade redaktioneller Inhalte durch Adblock vor. Laut Eyeo sollen das Einzelfälle sein, doch auch Facebook erhebt Vorwürfe.

Artikel veröffentlicht am , Kai-Hinrich Renner/Handelsblatt
Adblock-Einsatz bei Facebook
Adblock-Einsatz bei Facebook (Bild: Adblock Plus)

Die juristische Auseinandersetzung um Werbeblocker wie den von der Kölner Eyeo GmbH hergestellten Adblock Plus geht in die nächste Runde. Der Tenor der meisten bisherigen Gerichtsentscheidungen lässt sich so zusammenfassen: Werbeblocker sind prinzipiell legal. Als juristisch höchst problematisch gilt dagegen die Praxis des sogenannten Whitelisting, also das Nicht-Blockieren bestimmter Werbeangebote gegen Zahlung einer Gebühr an den Hersteller des Werbeblockers.

Mit einem ganz anderen Aspekt des Themas hat sich nun das Landgericht Hamburg beschäftigt. Die Computer Bild Digital GmbH, eine Tochter des Berliner Medienhauses Axel Springer ("Bild", "Welt"), hatte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Eyeo beantragt, weil deren Adblock Plus redaktionelle Inhalte auf ihrem Portal Computerbild.de blockiert habe. In einer bereits am 21. Juli gefällten Entscheidung gaben die Richter dem Antrag der Springer-Tochter auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt.

Konkret soll Adblock Plus mehrmals redaktionelle Inhalte auf dem Portal blockiert haben: So hätten bei einem Bericht über Reaktionen der Netzgemeinde auf eine spektakuläre Rettungsaktion von Jerôme Boateng im Fußball-Europameisterschaftsspiel gegen die Ukraine Adblock-Plus-Nutzer von der Redaktion eingebettete Tweets nicht sehen können. Ein anderes Mal sei der Live-Ticker von Computerbild.de zur diesjährigen Apple-Entwicklerkonferenz WWDC komplett blockiert worden.

Nach Ansicht des Gerichts sei sich Eyeo der Gefahr durchaus bewusst gewesen, dass durch Adblock Plus auch redaktionelle Inhalte blockiert werden können, da der Werbeblocker Filterbefehle ungeprüft in seine Blockade übernehme. Damit verletze Eyeo den Kernbereich der Pressefreiheit. Und die ist bekanntlich ein sehr hohes Gut, das im Artikel fünf des Grundgesetzes garantiert wird.

Unerwünschte Nebeneffekte

Axel Springer wollte auf Anfrage nur bestätigen, dass die Unternehmenstochter Computer Bild eine einstweilige Verfügung gegen den Werbeblocker erwirkt habe. Eine Eyeo-Sprecherin sagt, ihr Unternehmen bereite derzeit einen Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung vor. Den Vorwurf, Eyeo verletze mit Adblock Plus den Kernbereich der Pressefreiheit, weist sie entschieden zurück. Da es sich bei Adblock Plus um eine Open-Source-Anwendung handele, würden auch Filterlisten der Open-Source-Community eingesetzt, für die Eyeo nicht verantwortlich sei. Es könne bei diesen Filtern "zeitweise zu unerwünschten Nebeneffekten kommen, insbesondere wenn eine Website aktiv gegen den Adblocker arbeitet und zum Beispiel normale Inhalte genau wie Werbung kennzeichnet". Komme es zu Fehlern, reagiere "die Filterlisten-Community auf Hinweise immer sehr schnell". Folglich sei das Beschreiten des Rechtswegs "überflüssig".

Im Übrigen weist die Sprecherin darauf hin, dass es bei sich der vor dem Landgericht Hamburg verhandelten Causa um Einzelfälle handele. Ihr sei kein anderer Fall bekannt, der Axel Springer betreffe. Vielleicht nicht Springer, aber womöglich andere? Jedenfalls hatte am Donnerstag Facebook gemeldet, Adblock Plus blockiere neuerdings auch Postings seiner Nutzer. Diesen Vorwurf weist die Eyeo-Sprecherin als unzutreffend zurück. Sie könne ihn nicht nachvollziehen.

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katy81 18. Aug 2016

Da wurden aber die beiden einzigen Beiträge heran gezogen, in denen der Kernbereich der...

Anonymer Nutzer 17. Aug 2016

Bei der Installation des adblocker erscheint ein hinweis das u.U. unabsichtlich auch...

crazypsycho 16. Aug 2016

Ähm doch, das tust du, sonst würde dein Blocker ja nicht funktionieren. Alle Blocker...

lear 15. Aug 2016

Nein. Ja. Allerdings ist das indirekte Konsequenz des Strafrechts. (insbes. Nötigung und...



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