Urheberrecht: Quad9 fordert Abweisung in Klage um DNS-Sperren
Der DNS-Anbieter Quad9 soll für Sony DNS-Sperren umsetzen. Nun hat das Hauptsacheverfahren vor Gericht begonnen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat zusammen mit dem DNS-Anbieter Quad9 zum Beginn eines Hauptsacheverfahrens gegen Sony Music Germany vor dem Landgericht Leipzig eine Klageabweisung (PDF) gefordert. In der Pressemitteilung der GFF heißt es dazu: "Quad9 beantragte gemeinsam mit der GFF die Einleitung des Hauptsacheverfahrens für eine schnelle gerichtliche Klärung, ob die Musikindustrie DNS-Resolver zur Sperrung von Webseiten verpflichten kann."
Grundlage des Rechtsstreits sind mögliche Urheberrechtsverletzungen von Werken, an denen Sony die Rechte vertritt. So sollen über einen Sharehoster verschiedene Alben des Labels zur Verfügung gestellt worden sein. Der inzwischen offiziell in der Schweiz angesiedelte DNS-Anbieter Quad9 soll dabei als Störer in Haftung genommen werden, weil die DNS-Auflösung des Dienstes eine Urheberrechtsverletzung ermögliche. Aus Sicht von Quad9 sei aber bereits die Klage unzulässig, da diese unvöllständig und zu unbestimmt sei.
Im vergangenen Jahr hatte Sony eine einstweilige Verfügung gegen den DNS-Anbieter Quad9 erreicht. Einem Widerspruch dagegen ist nicht stattgegeben worden. Zuletzt hatte die GFF eine Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg aus dem November 2021 eingelegt. Nun strebt die GFF also ein Urteil im Hauptsacheverfahren an, damit die Auseinandersetzung schnell geklärt werden kann.
Die GFF bezeichnet die Klage gegen Quad9 als unverhältnismäßig. Dazu heißt es: "Diese Sperrpflicht bedeutet eine übermäßige Belastung für den kleinen, gemeinnützigen DNS-Resolver Quad9. Weil DNS-Resolver als neutrale Anbieter von Infrastruktur nicht unterscheiden, aus welchem Land die jeweilige Anfrage kommt, musste Quad9 zur Umsetzung der Sperrpflicht diese Unterscheidungsmöglichkeit kostenintensiv nachrüsten."
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Die technische Hürde ist Lachhaft, das wissen denke ich die meisten. Ich sehe es aber als...
Du bist echt krass, sowas nicht verstehen zu können.
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