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Netzsperren: DNS-Resolver Quad9 blockiert Piraterie-Seite canna.to global

Nachdem Sony Music die von Quad9 hierzulande umgesetzten Geoblocking -Maßnahmen nicht ausreichten, folgt eine globale Sperrung für canna.to.
/ Marc Stöckel
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Der DNS-Resolver Quad9 sperrt den Zugriff auf canna.to weltweit. (Bild: pexels.com / Wendelin Jacober)
Der DNS-Resolver Quad9 sperrt den Zugriff auf canna.to weltweit. Bild: pexels.com / Wendelin Jacober

Der Streit zwischen Sony Music und Quad9 um den Zugriff auf canna.to geht mit weltweiten Konsequenzen in die nächste Runde: Die Piraterie-Webseite wurde global gesperrt.

Quad9 hatte den Zugriff auf canna.to zuvor für deutsche Nutzer infolge einer Entscheidung des Landgerichts Leipzig bereits durch Geoblocking-Maßnahmen gesperrt. Da die Piraterie-Webseite hierzulande noch immer über ein VPN erreichbar war, beantragte Sony Music laut einem Bericht von Torrentfreak(öffnet im neuen Fenster) jedoch einen Bußgeldbescheid beim Landgericht Hamburg - mit der Begründung, die umgesetzten Maßnahmen seien unwirksam. Außerdem seien Nutzer eines bestimmten Mobilfunknetzes auch ohne VPN weiterhin in der Lage gewesen, darüber auf die Piraterie-Webseite zuzugreifen.

Die Betreiber von Quad9 sind dagegen der Meinung, der Dienst habe "keinen Einfluss auf die Routing-Politik von Mobilfunkbetreibern und kann auch nicht kontrollieren, wenn sich Nutzer mit einem VPN als in einem anderen Land befindlich ausgeben." Dennoch zwang das geforderte Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro Quad9 nun dazu, den Zugriff auf canna.to für alle Nutzer weltweit zu sperren. "Die Tatsache, dass das Gericht ein Bußgeld verhängt hat, bedeutete, dass wir die Sperrung auf globaler Ebene vornehmen mussten" , erklärte Quad9 in einem Blogbeitrag(öffnet im neuen Fenster) .

DNS-Resolver war nicht nur Störer, sondern auch Täter

Im Jahr 2021 hatte Sony Music vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt, um die Piraterie-Webseite canna.to von dem nicht-kommerziellen Schweizer DNS-Resolver Quad9 sperren zu lassen. Doch Quad9 wehrte sich gegen die Sperrung und argumentierte, die Durchsetzung von Sperrmaßnahmen durch Drittanbieter schaffe einen gefährlichen Präzedenzfall mit weitreichenden Auswirkungen auf das Internetökosystem.

Später ging der Rechtsstreit vor dem Landgericht Leipzig weiter. Dieses entschied am 1. März 2023 , Quad9 könne sich nicht auf das sogenannte Providerprivileg berufen. Daher sei der DNS-Resolver nicht nur als Störer, sondern auch als Täter für eine Urheberrechtsverletzung verantwortlich. Der zuständige Richter erklärte damals, Quad9 habe tätig werden müssen, als ein Urheberrechtsinhaber den Dienst auf eine Raubkopie eines seiner Musikalben aufmerksam gemacht habe. Der DNS-Resolver sei jedoch vorsätzlich untätig geblieben, was ihn schließlich haftbar mache.

Quad9 kämpft weiter

Der DNS-Resolver betont, er halte die global umgesetzte Sperrmaßnahme nach wie vor für "unangemessen und unverhältnismäßig" und werde "den Kampf für den freien Zugang zu Informationen und die Internet-Souveränität" fortsetzen. "Wir sprechen hier über einen Fall von angeblicher Urheberrechtsverletzung, aber andere Arten von angeblichen Verstößen gegen geltende Gesetze könnten morgen folgen" , erklärte die gemeinnützige Schweizer Organisation. Fortgesetzt werde der Rechtsstreit nach einem erneuten Berufungsantrag vor dem Oberlandesgericht Dresden.


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