Axel-Springer-Verlag: Verfassungsbeschwerde gegen Adblocker abgelehnt

Im juristischen Kampf gegen Adblocker hat der Axel-Springer-Verlag eine weitere Niederlage hinnehmen müssen. Doch der Streit ist noch längst nicht zu Ende.

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Das Bundesverfassungsgericht will sich nicht mit Adblockern befassen.
Das Bundesverfassungsgericht will sich nicht mit Adblockern befassen. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)

Der Axel-Springer-Verlag ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Erlaubnis von Adblockern gescheitert. Die Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom April 2018 sei vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte der beklagte Adblock-Plus-Hersteller Eyeo am Montag mit. Mit dem Urteil sei klar, "dass aufgezwungene Werbeanzeigen nicht unter die Pressefreiheit fallen", hieß es weiter. Damit sei der Rechtsstreit "endgültig beendet".

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in dem Angebot des Werbeblockers Adblock Plus des Kölner Anbieters Eyeo keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis gesehen. "Der Einsatz des Programms liegt in der autonomen Entscheidung der Internetnutzer", hatten die Richter ihre Entscheidung begründet. Die mittelbare Beeinträchtigung des Angebots des Axel-Springer-Verlages, der gegen Eyeo geklagt hatte, sei nicht unlauter.

Die Verlagsanwälte hatten anschließend angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde wegen Eingriffs in das Grundrecht auf Pressefreiheit einzureichen. Diese Beschwerde wiesen die Karlsruher Richter mit einem Beschluss vom 22. August 2019 ohne Angabe einer Begründung ab (Az.: 1 BvR 921/19).

Allerdings hat der Axel-Springer-Verlag inzwischen bereits eine weitere Klage gegen Eyeo angestrengt. Damit will er Nutzern die Möglichkeit nehmen, über ihren Browser den Abruf von Webseiten-Elementen zu beeinflussen. Der Verlag sieht in einer solchen Funktionsweise von Adblockern einen Verstoß gegen das Urheberrecht und reichte daher im Frühjahr 2019 vor dem Landgericht Hamburg eine Klage ein. Das Verfahren solle dazu dienen, "die grundlegenden technischen Funktionen von Werbeblockern und ihre urheberrechtliche Eingriffswirkung zu klären". Dies sei bislang in keinem der Hauptsacheverfahren zur Werbeblocker-Thematik geschehen.

Nachtrag vom 7. Oktober 2019, 16:54 Uhr

Der Axel-Springer-Verlag teilte auf Anfrage von Golem.de mit: "Wir haben den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Er betrifft unsere wettbewerbsrechtliche Verfassungsbeschwerde, die wir im November 2018 eingereicht hatten. Indes verursachen Internet-Werbeblocker bei den deutschen Verlagen weiterhin jährlich Schäden in Millionenhöhe und gefährden damit die Refinanzierung von professionellem Journalismus im Internet." Daher habe der Verlag die Urheberrechtsklage beim Landgericht Hamburg eingereicht.

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Anonymer Nutzer 11. Okt 2019

Professionell heißt - dachte ich - dass dort Profis arbeiten und die sollten doch wohl in...

Anonymer Nutzer 10. Okt 2019

Das ginge aber auch ohne Tracker. Wenn ich z.B. oft auf golem unterwegs bin, dann darf...

cpt.dirk 09. Okt 2019

Wenn der Springerverlag so auf Einnahmen angewiesen ist, dann soll er auch ordentliche...

Grym 08. Okt 2019

Das mag für uns (?) alles so sein, dass wir Fake-News, Propaganda bzw. Techniken wie...



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