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Foren-Abmahnung: Abmahner macht Rückzieher

Forenbetreiber drängt auf bindenden Verzicht der Forderungen. Das noch nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichts Hamburg, das den Heise Verlag anweist, Forenkommentare vorab zu kontrollieren, hat eine Anwaltskanzlei genutzt, um auf dieser Basis Forenbetreiber abzumahnen. Diese wehrten sich und nun ist der Abmahner auf dem Rückzug.
/ Jens Ihlenfeld
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Abgemahnt wurde unter anderem der Betreiber von "Cinefacts". Er sollte eine Unterlassungserklärung abgeben, weil Forenteilnehmer die Methoden eines deutschen Videorings in seinem Forum kritisiert hatten. Im zweiten Fall hat die gleiche Frankfurter Anwaltskanzlei das "Supernature Forum" abgemahnt, das Martin Geuß privat betreibt. In beiden Fällen berufen sich die Anwälte auf eine Entscheidung des Hamburger Landgerichts. Dieses hatte in einem anderen Fall gegen den Heise-Verlag geurteilt, dieser müsse künftig alle Forumsbeiträge schon im Vorhinein auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit prüfen (Az. 324 O 721/05).

Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, es liegt noch nicht einmal die Urteilsbegründung vor.

Nun macht die abmahnende Kanzlei einen Rückzieher. Man nehme wohlwollend zur Kenntnis, dass die entsprechenden Beiträge aus den Foren entfernt wurden und werde auf weitere Schritte verzichten. Allerdings behält sich der Abmahnende vor, bei Wiederholung mit weniger "Nachsicht" gegen die Forenbetreiber vorzugehen.

Die beiden Forenbetreiber erhielten dazu ein sehr ähnlich lautendes Schreiben. Forenbetreiber Geuß reicht das nicht(öffnet im neuen Fenster) . Sein Anwalt fordert eine rechtlich bindende Erklärung, dass auf die gegen seinen Mandanten geltend gemachten Ansprüche verzichtet wird, zudem soll der Abmahnende die Anwaltskosten tragen, schließlich sei die Abmahnung unbegründet.


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