Neue Episode im Streit um "strahlenden" Volks-PC
Als Reaktion auf die einstweilige Verfügung hat die PC-Welt sämtliche News, Artikel und Forumsbeiträge von ihrer Website genommen, die in Bezug zu den untersagten Behauptungen stehen. Zudem hat die Geschäftsführung des IDG Magazine Verlags, in dem die PC-Welt erscheint, entschieden, dass kein Exemplar der entsprechenden PC-Welt-Ausgabe 12/02 mehr ausgeliefert werden darf.
Die einstweilige Verfügung wurde auf Antrag des Herstellers 4MBO erlassen, wobei die PC-Welt dabei nach eigenen Angaben keine Gelegenheit hatte, in einer mündlichen Verhandlung zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Der IDG Magazine Verlag will gegen die einstweilige Verfügung Rechtsmittel einlegen, die kein Urteil in der Sache darstellt.
Zugleich weist die PC-Welt einen Bericht von Heise-Online zurück, wonach die PC-Welt in Zusammenhang mit ihrer Berichterstattung über den "Volks-PC" ein gefälschtes Messprotokoll veröffentlicht habe.