Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Neue Episode im Streit um "strahlenden" Volks-PC

4MBO erwirkt einstweilige Verfügung gegen PC-Welt. Im Streit um möglicherweise zu hohe Strahlenwerte des Volks-PCs von Plus, 4MBO und Bild hat das Landgericht Hamburg am Donnerstag, den 31. Oktober 2002, eine einstweilige Verfügung erlassen. Das Computer-Magazin darf demnach "bis auf weiteres diverse Behauptungen über die Strahlenwerte des von 4MBO hergestellten und durch die Handelskette Plus und bild.t-online.de vertriebenen so genannten "Volks-PC" nicht mehr verbreiten" , so die PC-Welt auf ihrer Homepage.
/ Jens Ihlenfeld
Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Als Reaktion auf die einstweilige Verfügung hat die PC-Welt sämtliche News, Artikel und Forumsbeiträge von ihrer Website genommen, die in Bezug zu den untersagten Behauptungen stehen. Zudem hat die Geschäftsführung des IDG Magazine Verlags, in dem die PC-Welt erscheint, entschieden, dass kein Exemplar der entsprechenden PC-Welt-Ausgabe 12/02 mehr ausgeliefert werden darf.

Die einstweilige Verfügung wurde auf Antrag des Herstellers 4MBO erlassen, wobei die PC-Welt dabei nach eigenen Angaben keine Gelegenheit hatte, in einer mündlichen Verhandlung zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Der IDG Magazine Verlag will gegen die einstweilige Verfügung Rechtsmittel einlegen, die kein Urteil in der Sache darstellt.

Zugleich weist die PC-Welt einen Bericht von Heise-Online zurück, wonach die PC-Welt in Zusammenhang mit ihrer Berichterstattung über den "Volks-PC" ein gefälschtes Messprotokoll veröffentlicht habe.


Relevante Themen