Ist der "Gebrauchthandel" mit Nutzungsrechten erlaubt?
Eigentum an Dateien ist im Zweifel weniger wert als das an Produkten
Eine Musik-CD oder Film-DVD weiterzuverkaufen ist urheberrechtlich ohne weiteres erlaubt. Was aber, wenn man keinen Silberling erwirbt, sondern nur Nutzungsrechte an Dateien, die man sich selbst herunterlädt oder selbst installiert? Die Ansichten deutscher Gerichte gehen hierzu auseinander.
Aus Sicht des Erwerbers müsste die Frage eigentlich klar zu beantworten sein: Was macht es für einen Unterschied, ob ich meine Software, mein Computerspiel oder mein Album auf einer CD kaufe oder sie mir entgeltlich aus dem Internet herunterlade? Ich bin der Käufer, also kann ich mein Eigentum auch weiterveräußern. Ob das stimmt, darüber streiten sich derzeit verschiedene Softwarekonzerne vor deutschen Gerichten mit einem Anbieter von "gebrauchten" Softwarelizenzen. Aber auch in Bezug auf Musik, Computerspiele und Filme stellt sich diese Frage zunehmend. Denn der Markt mit digitalem Content wandelt sich, der Verkauf von "körperlichen Produkten" ist auf dem absteigenden Ast, während der "unkörperliche Vertrieb", der auf dem Handel mit Nutzungsrechten basiert, im Vormarsch ist. Für den Nutzer, gleich ob Verbraucher oder Unternehmen, ist es daher von großer Bedeutung zu wissen, ob eine iTunes-Datei oder ein per Download erworbenes Computerprogramm einen Wiederverkaufswert hat oder nicht. Das geht nur, wenn es das Urheberrecht zulässt.
Das Geschäft von UsedSoft
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Zu "gebrauchten" Softwarelizenzen sind im Jahr 2006 drei wichtige Entscheidungen deutscher Gerichte ergangen, die sich mit dem Angebot der Firma UsedSoft beschäftigen. In einem mittlerweile in zwei Instanzen entschiedenen Rechtsstreit vor Münchener Gerichten (Urteil des Landgerichts München I vom 19.1.2006, Aktenzeichen 7 O 23237/05, in erster Instanz; Urteil des Oberlandesgerichts München vom 3.8.2006, Aktenzeichen 6 U 1818/06 in zweiter Instanz) hatte die Firma Oracle gegen das findige Unternehmen gestritten. Vor dem Landgericht Hamburg bekam es UsedSoft mit einem Microsoft-Händler zu tun.
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Glaubst Du ernsthaft, ich bin so dämlich, die Anlässe hier preiszugeben? Aber gehe davon...
In Abwandlung ist das aus meiner Sicht der Ansatz von DRM.
Ich weiß nicht ganz, worauf Du Dich da beziehst. Aber ich weiß, daß sich Software...
Nein, leider nicht. Und ich wette auch, dass es nicht wirklich rechtmäßig ist... Naja...