Gericht: ARD-Wahlberichterstattung nur ohne Microsoft-Logo
Allerdings wurde die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen, dem NDR stehen Rechtsmittel gegen die Entscheidung zur Verfügung. Der NDR hatte die Vorwürfe des Linux-Verbandes zurückgewiesen , die Logo-Einblendung sei Schleichwerbung für Microsoft. Die Wahlforscher von infratest dimap hätten mit Zustimmung der ARD die Möglichkeit, mit einem technischen Dienstleister zusammenzuarbeiten und diesen mit in die Quellenangabe aufzunehmen. Der NDR verweist dabei auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. November 2002 (Az 315 O 549/02).
Der Linux-Verband sieht in der Nennung von Microsoft in den Grafiken von Umfrageergebnissen eine rechtswidrige Werbung und eine Umgehung der vom Rundfunkstaatsvertrag festgelegten Regeln für politische Sendungen.