Heise-Urteil: Generelle Vorabkontrolle nein, aber ...
Am 22. August 2006 hatte das Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg) die Berufung des Heise-Verlags nach mündlicher Verhandlung abgewiesen . Nun liegt die Urteilsbegründung(öffnet im neuen Fenster) (Az. 324 O 721/05) vor, die von Heise veröffentlicht wurde.
Das Gericht betont die Abwägung der Presse- und Meinungsfreiheit auf der einen und den Schutz der Persönlichkeitsrechte auf der anderen Seite. Eine "Überspannung der Überwachungspflicht" gefärde die Existenz eines Forums. In Bezug auf rechtswidrige Beiträge komme der Forenbetreiber hier nicht als Täter in Frage, dennoch obliegt ihm eine weitgehende Verantwortung im Rahmen von Unterlassungsansprüchen.
Eine grundsätzliche Vorabkontrolle von Forenbeiträgen lehnt das Gericht ab: "Eine generelle Verpflichtung zu einer vorherigen 'Eingangskontrolle' würde die Möglichkeiten des freien Meinungsaustausches in grundrechtswidriger Weise einschränken und gegen § 6 Abs. 2 des Mediendienste-Staatsvertrages (MDStV) verstoßen. Eine nachträgliche Kontrolle auf offensichtliche Rechtsverletzungen sei dem Betreiber aber zuzumuten" , so das OLG Hamburg. Im konkreten Fall hätte Heise die Beiträge in dem betroffenen, einzelnen Forum laufend kontrollieren müssen, dies könne Heise auch leisten.
Die Frage, ob eine generelle Verpflichtung zur Überwachung aller Einträge in den Heise-Foren besteht, ließ das Gericht offen, deutet aber an, dass es keine solche Verpflichtung sieht. Im Einzelfall könnten die Prüfpflichten aber strenger ausfallen, eine spezielle Überprüfungspflicht sieht das Gericht dann, "wenn dieser entweder provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist" .
Im vorliegenden Fall spiele eine mögliche Provokation keine Rolle, da Heise über rechtswidrige Beiträge informiert wurde, was eine spezielle Überwachungspflicht ausgelöst habe. Auch die Tatsache, dass Heise die Foren gewerblich betreibt, habe bei dem Urteil eine Rolle gespielt, so das Gericht.
Heise sieht sich durch das Urteil in seinem Vorgehen bestätigt: "Es ist bei uns gängige Praxis, dass wir Beiträge in derlei Foren nach Veröffentlichung prüfen, soweit es mengenmäßig zu leisten ist" , erklärt Christian Persson, Chefredakteur von heise online auf der eigenen Seite. Postings, die als Rechtsverstöße zu erkennen seien, würden ohnehin sofort gesperrt. "Wir freuen uns darüber, dass die vom Landgericht Hamburg gesehene Vorab-Kontrollpflicht für Forenbeiträge wieder vom Tisch ist."
Der Verlag lässt aber noch offen, ob er dennoch gegen das Urteil vorgehen wird.
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