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ARD doch mit Microsoft-Logo zur Wahl

NDR legt Einspruch gegen einstweilige Verfügung ein. Nachdem das Landgericht Hamburg am Freitag, dem 16. September 2005, auf Antrag des Linux-Verbandes eine einstweilige Verfügung gegen den für die ARD-Wahlberichterstattung verantwortlichen NDR erlassen hat, hat dieser noch am gleichen Tag Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Zur Bundestagswahl am Sonntag wird in den Grafiken der Wahlberichterstattung demnach wohl weiterhin ein Microsoft-Logo prangen.
/ Jens Ihlenfeld
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Zunächst hatte das Landgericht Hamburg es dem NDR untersagt, in den Umfrageergebnissen von infratest dimap das Logo von Microsoft einzublenden. Der Linux-Verband sieht darin Schleichwerbung und hatte daher die einstweilige Verfügung beantragt.

Mit seinem Einspruch gegen die vom Linux-Verband erwirkte einstweilige Verfügung konnte der NDR aber nun durchsetzen, dass eine Klärung der Streitfrage erst nach der Bundestagswahl stattfinden wird, beklagt sich der Linux-Verband.

Die weitere Rechtfertigung des NDR, dass sein Vertragspartner Infratest für seine Hochrechnungen urherberrechtlich geschützte Datenbanken und Grafiken der Firma Microsoft benutze, die Nennung des Namens deshalb gerechtfertigt und rechtlich zulässig sei und daher keine unlautere Wettbewerbshandlung vorliege, nennt Elmar Geese "nicht überzeugend". Geese, seines Zeichens Vorsitzender des Linux-Verbandes, meint dazu: "So kann man die Nennung seines Namens in politischen Sendungen nicht einfach erschleichen" .

"Wenn diese Argumentation Bestand hätte, hätte Microsoft ein Recht auf werbewirksame Nennung seines Namens im Zusammenhang mit allen Werken, die mit seiner Software erstellt werden" , kritisiert Geese.


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