Carlsen erwirkt einstweilige Verfügung gegen Amazon.de
Der Internetbuchhändler warb mit einem beträchtlichen Nachlass auf einen Europreis, der aus einem in englischen Pfund angegebenen empfohlenen Verkaufspreis errechnet wurde und habe so in kürzester Zeit sensationelle Vorbestellzahlen erreicht, lautet der Vorwurf von Carlsen.
Das Landgericht Hamburg habe nun die Gegenüberstellung einer Preisempfehlung für Großbritannien und einem demgegenüber ermäßigten Euro-Verkaufspreis auf dem deutschen Markt für unzulässig erklärt, so Carlsen. Allerdings handelt es sich bei einer einstweiligen Verfügung nur um eine vorläufige Entscheidung; in der Hauptsache wurde damit noch nicht entschieden.
Der Verlag hatte seinen Antrag damit begründet, dass dem deutschen Käufer eine Ersparnis versprochen werde, die auf dem deutschen Markt nicht zu realisieren sei: "Da es keinen Marktpreis in Euro gebe, könne auch keine entsprechende Ersparnis versprochen werden." Zugleich erwecke Amazon.de mit seinem Angebot den Eindruck, dass das in Deutschland geltende Preisbindungsgesetz außer Kraft gesetzt sei.
Damit werde ein erheblicher Anlock-Effekt erzielt, so Carlsen.
Bereits im Vorfeld der gerichtlichen Verfügung habe man den Internetbuchhändler mehrfach aufgefordert, verschiedene unzutreffende Preisangaben aus dem Netz zu nehmen, mit denen Amazon.de um Kunden geworben hatte, so der Verlag. Diese betrafen sowohl die Originalausgabe von "Harry Potter and the Order of the Phoenix", die am 21. Juni 2003 erscheint, als auch die deutschsprachige Übersetzung, deren Erscheinungstermin und gebundener Ladenpreis noch nicht feststehen.
Die deutschen Übersetzungen der Harry-Potter-Bücher erscheinen im Carlsen Verlag.
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