Logostreit: Einstweilige Verfügung gegen NDR aufgehoben
Der NDR hatte noch am 18. September 2005 rechtliche Schritte gegen die Verfügung eingeleitet und wiederum eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung erreicht. Damit hielt der Sender an der Praxis fest, das Logo des technischen Dienstleisters in der Wahlsendung einzublenden.
Der Linux-Verband hatte den NDR wegen Schleichwerbung für Microsoft kritisiert. Der NDR widersprach diesem Vorwurf und gab an, es handele sich dabei um eine Quellenangabe und nicht um Werbung. Bereits zuvor gab es ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. November 2002 (Az 315 O 549/02), in dem es unter anderem heißt: "Bei der Erstellung von Hochrechnungen spielt die Genauigkeit und die Geschwindigkeit, mit der Ergebnisse ermittelt werden können, eine entscheidende Rolle. Zu deren Ermittlung sind aufwendige Computerprogramme und Datennetzwerke erforderlich. Wenn diese von einem bestimmten Unternehmen gestellt werden, so hat der Hinweis auf das Unternehmen einen durchaus informativen Wert und lässt sich daher als Quellenangabe rechtfertigen. Dies ist vergleichbar mit dem Hinweis auf die Quelle von Zeitmessungen oder einen Ergebnisdienst bei Sportübertragungen."
Eine Reaktion des Linux-Verbandes auf die Entscheidung des Gerichts liegt noch nicht vor.
Der NDR hat in der ARD die Federführung für den Wahlberichterstattungsvertrag mit infratest dimap. Die redaktionelle Leitung dafür liegt beim WDR.