Logostreit: Linux-Verband sieht sich bestätigt
Die einstweilige Verfügung hatte dem NDR zunächst untersagt, am Wahlabend das Microsoft-Logo in den Hochrechnungen einzublenden. Der Sender hatte noch am 18. September 2005 rechtliche Schritte gegen die Verfügung eingeleitet und wiederum eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung erreicht. Damit hielt der NDR an der Praxis fest, das Logo des technischen Dienstleisters in der Wahlsendung einzublenden.
Am 14. Oktober 2005 hob das Landgericht Hamburg die einstweilige Verfügung auf, da keine Dringlichkeit mehr bestehe, so der Linux-Verband. In der mündlichen Verhandlung habe das Gericht aber erklärt, dass die Einblendung des Microsoft-Logos unerlaubte Werbung sei. Damit habe das Gericht die eigene Einschätzung bestätigt, zeigt sich der Linux-Verband erfreut.
Dieser hatte dem NDR Schleichwerbung vorgeworfen, wohingegen die Rundfunkanstalt argumentiert, das Logo sei eine Quellenangabe, vergleichbar mit dem Logo eines Uhrenherstellers bei der Zeitmessung in Sportsendungen. Der NDR hat in der ARD die Federführung für den Wahlberichterstattungsvertrag mit infratest dimap. Die redaktionelle Leitung dafür liegt beim WDR.
Der Linux-Verband möchte nun das Protokoll der mündlichen Verhandlung abwarten. Anschließend soll über das weitere Vorgehen entschieden werden.



