Heise-Urteil: Abgemahnter bläst zum Gegenangriff
Geuß sollte eine mit 10.000 Euro strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und Anwaltskosten in Höhe von 1.843,24 Euro zahlen, da in seinem Forum angeblich geschäftsschädigende Inhalte veröffentlicht wurden. Unter Verweis auf das so genannte "Heise-Urteil" (LG Hamburg Az. 324 O 721/05) schrieb der Abmahnende ihm die Verantwortung der Beiträge zu, unabhängig davon, ob er von diesen Inhalten Kenntnis hatte. Zum Zeitpunkt der Abmahnung war das Urteil noch nicht einmal schriftlich begründet, rechtskräftig ist es bis heute nicht.
Der Abmahnung wurde sowohl durch den Betroffenen selbst als auch durch dessen Anwalt umgehend widersprochen. Daraufhin zog die abmahnende Partei ihre Ansprüche unter Vorbehalt zurück. Um für sich selbst und andere, von ähnlichen Fällen betroffene Forenbetreiber eine rechtssichere Klärung der Angelegenheit zu ermöglichen, entschloss sich Geuß, eine negative Feststellungsklage anzustrengen. Um den Rechtsstreit zu finanzieren, rief er zu Spenden auf und bekam in kurzer Zeit über 16.000 Euro zusammen.
Mit der negativen Feststellungsklage will Geuß nun feststellen lassen, dass die Inhalte weder geschäftsschädigend sind noch der Forenbetreiber dafür verantwortlich gemacht werden kann. Zudem sei die Abmahnung selbst rechtsmissbräuchlich, weil durch einen überhöhten Streitwert zu Unrecht angesetzte "erhöhte Geschäftsgebühren" sowie die Berechnung der Mehrwertsteuer künstlich erhöhte Kosten erzeugt wurden. Nicht zuletzt sei der Bezug auf das so genannte Heise-Urteil unzulässig, das Urteil sei sehr eng gefasst und allenfalls auf offizielle Pressepublikationen anzuwenden, nicht jedoch auf "normale" Internetforen.
Den Rechtsstreit dokumentiert Geuß unter supernature-forum.de(öffnet im neuen Fenster) .