ARD berichtet künftig ohne Microsoft-Logo über Wahlen
In dem Rechtsstreit ging es darum, ob die Einblendung des Microsoft-Logos in Wahlgrafiken zulässig ist. Der Linux-Verband sah darin unerlaubte Schleichwerbung und hatte vergeblich versucht, die Einblendung des Logos zur Bundestagswahl 2005 zu unterbinden. Der NDR, der in der ARD die Federführung für den Wahlberichterstattungsvertrag mit Infratest dimap hat, wies diesen Vorwurf zurück und argumentierte: "Die Wahlforscher von Infratest dimap haben mit Zustimmung der ARD die Möglichkeit, mit einem technischen Dienstleister zusammenzuarbeiten und diesen mit in die Quellenangabe aufzunehmen."
Das Landgericht Hamburg hatte zunächst am 16. September 2005 eine einstweilige Verfügung gegen den NDR erlassen, hob diese auf Antrag des NDR aber noch vor der Bundestagswahl am 18. September 2005 wieder auf.
Nun haben beide Seiten den Streit noch vor einer endgültig gerichtlichen Klärung beigelegt. Anlass dafür bot die Beendigung der Kooperation von Infratest dimap mit Microsoft im Zusammenhang mit der ARD-Wahlberichterstattung, hieß es von Seiten des NDR. Aus diesem Grund wird die ARD in Wahlgrafiken bei zukünftigen Landtags-, Bundestags- und Europawahlen Microsoft nicht mehr als "technischen Dienstleister" nennen.
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