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4MBO: Volks-PC noch immer gesetzeskonform

Hersteller widerspricht gegenteiligen Behauptungen der PC-Welt. 4MBO, Hersteller des so genannten Volks-PCs, weist die jüngste Presseerklärung des Computermagazins PC-Welt zurück und verwehrt sich dagegen, dass der PC "in reißerischem Stil als 'strahlend' vorgeführt wird" .
/ Jens Ihlenfeld
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4MBO weist dabei vor allem darauf hin, dass es bei der so genannten "Strahlenprüfung" nicht um die Gefährdung der Verbraucher, sondern vielmehr um die elektromagnetische Verträglichkeit des Gerätes geht, also darum, ob der PC andere Geräte stören könnte.

Die PC-Welt hatte vor dem Hamburger Landgericht Prüfberichte vorgelegt, die belegen sollen, dass der PC das CE-Kennzeichen zur elektromagnetischen Verträglichkeit zu Unrecht trägt. Mit der teilweisen Aufhebung der einstweiligen Verfügung gegen die PC-Welt hat das Hamburger Landgericht aber entgegen den Aussagen der PC-Welt nicht bestätigt, dass der Volks-PC die gesetzlich definierten Strahlungshöchstwerte grundsätzlich überschreite. "Es wurde lediglich festgestellt, dass die Richtlinie EN 55022 weite Interpretationsspielräume aufweise und die PC-Welt deshalb ihre Aussagen aufrecht erhalten dürfe" , so 4MBO. Eine Entscheidung in der Sache hat das Gericht indes nicht getroffen.

Je nach Intention der EMV-Prüfung könne das Ergebnis in die eine oder andere Richtung tendieren – je nachdem, welches Interesse verfolgt werde, so 4MBO weiter. "Aus diesem Grund ist die verallgemeinernde Aussage der 'PC-Welt' unzutreffend, dass der Volks-PC strahle." 4MBO verweist dabei auf das EMV-Prüfzentrum der Landesgewerbeanstalt (LGA) in Nürnberg, das bestätigt habe, dass der erste Volks-PC die gesetzlichen Normen erfüllt.

"4MBO wird aber auf das Nachtreten der PC-Welt nicht reagieren, solange die Rechtslage unklar ist und das Gutachten durch Gegengutachten aufgehoben werden kann" , so der PC-Hersteller in einer Presseerklärung.


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