Foren-Urteil: OLG weist Berufung von Heise zurück

Heise: Berufungsurteil schränkt Forenhaftung ein

Das Landgericht Hamburg hat mit seinem Urteil gegen den Heise-Verlag für Wirbel gesorgt. Denn das Gericht schreibt Heise als Forenbetreiber eine Haftung für Foren-Beiträge von Nutzern zu, auch wenn der Verlag keine Kenntnis darüber hat. Das Oberlandesgericht Hamburg wies die von Heise beantragte Berufung nun zurück, schränkte aber die Forenhaftung ein.

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Erwirkt hatte die einstweilige Verfügung das Unternehmen Universal Boards und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer. Demnach ist es Heise Online untersagt, "Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören". Zwar wurden die beanstandeten Beiträge entfernt, Universal Boards verlangte aber auch die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung, was von Seiten des Verlages abgelehnt wurde. Es sei nur möglich, "bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge" zu handeln.

Der Verlag habe damit rechnen müssen, dass "aufgrund der in ihrem eigenen Beitrag geübten harten Kritik [...] Nutzer, die Beiträge in dieses Forum einstellen würden, dabei 'über die Stränge schlagen' und die Gelegenheit nutzen würden, gerade an dieser Stelle, die durch die Veröffentlichung der Antragsgegnerin einen hohen Aufmerksamkeitswert genoss, zu rechtswidrigen Aktionen gegen die Antragsteller aufzurufen", so das Landgericht Hamburg in seiner schriftlichen Urteilsbegründung (AZ 324 O 721 / 05).

In Anbetracht einer solchen Sachlage müsse Heise damit rechnen, dass das von ihm den Nutzern zur Verfügung gestellte Angebot missbraucht werde und müsse daher wirksame Vorkehrungen treffen, um einen solchen Missbrauch zu vermeiden. Nach Ansicht des Gerichts können solche wirksamen Vorkehrungen in diesem Fall "nur darin bestehen, dass die eingehenden Beiträge vor ihrer Freischaltung geprüft werden".

Allerdings gilt dies nicht pauschal: Das Landgericht Hamburg führt nämlich das Merkmal der "Bereitstellung eines redaktionell gestalteten Forums" und die "Herausforderung von rechtswidrigen Beiträgen in diesem Forum" durch einen redaktionellen Artikel mit harter Kritik an, vor deren Hintergrund das Urteil zu betrachten ist, denn das Urteil kollidiert mit Paragraf 11 Teledienstegesetz (TDG), der die Haftung von Betreibern von Foren und Blogs ausdrücklich begrenzt.

Am heutigen Dienstag kam es nun vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg zur Berufungsverhandlung, das Gericht wies den Berufungsantrag von Heise zurück. Wie Heise selbst berichtet, muss ein Verlag nach Ansicht des OLG ein Artikelforum nur dann überwachen, wenn konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde. Grundsätzlich gelte für Foren, wie sie auch von Heise betrieben werden, eine Haftungsprivilegierung nach den Paragrafen 6 und 9 des Mediendienstestaatsvertrags (MDStV). Demnach muss ein Foren-Betreiber seine Website nicht auf mögliche Rechtsverstöße kontrollieren, sondern erst bei Kenntnis von Rechtsverstößen einschreiten.

Eine schriftliche Urteilsbegründung soll laut Heise in wenigen Tagen vorliegen. Dann will Heise entscheiden, ob der Verlag "in der Sache weitere Rechtsmittel einlegt und ein Hauptsacheverfahren anstrengt".

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Marciro 11. Apr 2009

wie kommt man bei panfu ein level höher ohne die ganze zeit form pc zu hocken?

fastix® 04. Okt 2006

Zu "allem, was möglich wäre" rechnen Sie ja neuerdings auch falsche Versicherungen an...

Karoline 27. Aug 2006

Wenn Sie in Ihre Argumente nur die Wirkung einbeziehen, aber niemals die Ursache, so...

fastix® 27. Aug 2006

Man muss wissen, das schrieb derselbe Günter Freiherr von Gravenreuth, der sich im Board...



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