Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Gema

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) ist eine im September 1933 gegründete und staatlich legitimierte Verwertungsgesellschaft. Die Gema nimmt in Deutschland die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken wahr. Wer ein bei der Gema registriertes Werk der über 70.000 Mitglieder nutzen will, muss die entsprechenden Nutzungsrechte gegen eine Nutzungsgebühr erwerben. Dieses Geld wird – nach Abzug einer Verwaltungsgebühr – an die Urheber und Verlage ausgezahlt. Einer größeren Öffentlichkeit bekannt wurde die Gema durch ihre Kontroverse mit dem Internetvideoanbieter Youtube in den Jahren 2009 bis 2016, wegen der viele Musikvideos für deutsche Nutzer gesperrt waren. Am 1. November 2016 einigten sich die Gema und Youtube auf einen neuen Lizenzvertrag. Im Folgenden finden sich alle Artikel über die Gema.

Die Golem Newsletter : Das Wichtigste für Techies und IT-Leader auf einen Blick. Jetzt abonnieren
DJ in London (Bild: Chris Jackson/Getty Images) (Chris Jackson/Getty Images)

Streaming: Gema will Musik europaweit verwerten

Digitale Musik soll nach dem Willen der Gema künftig grenzübergreifend und damit schneller abgerechnet werden können. Dazu hat die Verwertungsgesellschaft mit europäischen Partnern ein Joint Venture gegründet, das die riesigen Datenmengen etwa von Streaminganbietern schnell auswerten können soll.