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Vodafone-Roaming: Boerse.to-Sperrung reicht bis ins Ausland

Die von der Gema verfügte Sperrung gegen das illegale Warez-Portal boerse.to gilt nicht nur für Deutschland, wie Golem.de am Wochenende herausgefunden hat. Zumindest für Vodafone -Deutschland-Kunden gilt: Auch im Ausland werden Seiten gesperrt.
/ Andreas Sebayang
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Boerse.to ist auch im Roaming bei Vodafone nicht erreichbar. (Symbolbild) (Bild: Koen van Weel/AFP)
Boerse.to ist auch im Roaming bei Vodafone nicht erreichbar. (Symbolbild) Bild: Koen van Weel/AFP

Die von der Gema verfügte Sperre von boerse.to ist weitreichender als gedacht. Bei einem Test am Wochenende nach unserem Bericht gelang es Golem.de nicht, boerse.to aufzurufen, obwohl wir uns im Ausland befanden. Hintergrund ist, dass die Sperrung auch im Roaming durchgeführt wird. Unser Smartphone nutzt einen Vodafone-Vertrag. Wir waren für den Test in das Netzwerk der TDC (vormals Tele Danmark)(öffnet im neuen Fenster) in Kopenhagen gebucht, was in der Standardkonfiguration den Zugriff verweigerte. Dabei wurde deutlich, dass wir über einen Vodafone-Vertrag im Ausland aktiv sind.

Statt boerse.to aufzurufen, wurden wir auf die bekannte Seite vodafone.de/webblock.html(öffnet im neuen Fenster) umgeleitet und es erschien der übliche Hinweis: "Dieses Portal ist aufgrund eines urheberrechtlichen Anspruchs vorläufig nicht verfügbar." Wir konnten im Ausland aber nur mit Vodafone testen, da wir keine weiteren Verträge mit uns führten.

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Wie berichtet, lässt sich die Sperre leicht aushebeln. Da das Zielpublikum des illegalen Warez-Forums vermutlich ein hohes technisches Wissen hat, dürften die Effekte gering sein. Zudem betrifft die Sperre nicht alle deutschen Netzbetreiber. Vodafone begründet die Sperre damit, dass das Unternehmen handeln muss: "Grundsätzlich stehen wir als Accessprovider diesen Sperranforderungen kritisch gegenüber, wir kommen hier aber einer gesetzlichen Verpflichtung nach" . Allerdings musste das Unternehmen bereits in der Vergangenheit bei dem Thema eine Niederlage vor Gericht hinnehmen .

Zum Vergleich: Sperren von Rechteinhabern arbeiten oft auf nationaler Ebene. Youtube handhabt das beispielsweise so. Die Videoplattform sperrt basierend auf dem Land, von dem es abgerufen wird. Wer sich etwa NBCs Saturday Night Live auf Youtube anschauen will, kann dies in Deutschland bei aktuellen Folgen nicht einfach tun. Hingegen ist der Abruf - auch für deutsche Nutzer - in Dänemark oder dem Vereinigten Königreich ohne Probleme möglich. In Deutschland verschwindet die Sperre für Saturday Night Live hingegen erst nach einer gewissen Zeit, denn ältere Inhalte lassen sich abrufen. Auch Sperren gegen Kontinente, wie bei der Chicago Tribune, die ihre Inhalte nicht mehr in der Europäischen Union zur Verfügung stellt(öffnet im neuen Fenster) , sind außerhalb der EU unwirksam.


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