Streaming: Kabinett regelt Rechte für Gema und VG Wort neu
Die Rechte für Streamingdienste sollen künftig europaweit zentral lizenziert werden. Zudem will die Regierung mit einem neuen Gesetz die Vergütung von Privatkopien vereinfachen und beschleunigen.
Die Bundesregierung will einen neuen rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften wie Gema und VG Wort schaffen. Ein 135-seitiger Gesetzentwurfaus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wurde am Mittwoch im Kabinett beschlossen. Damit wird die EU-Richtlinie 2014/26/EU in nationales Recht umgesetzt. "Wir haben die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Anlass genommen, das für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften geltende Recht vollständig neu zu ordnen", sagte Maas. Das bisherige Urheberrechtswahrnehmungsgesetz wird abgelöst.
Durch das geplante Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) soll die Festsetzung von Tarifen für Kopien urheberrechtlich geschützter Werke auf Computern und externen Festplatten vereinfacht werden. Der Entwurf enthält auch Neuregelungen für die Vergabe von EU-weiten Nutzungsrechten an Musikstücken für Online-Angebote wie Spotify oder Deezer. In diesem Bereich sollen Lizenz- und Verarbeitungszentren (sogenannte Hubs) entstehen, die die für solche Musikangebote erforderlichen Rechte zentral lizenzieren. Die Gema als eine der größten europäischen Verwertungsgesellschaften beteiligt sich zusammen mit der britischen und schwedischen Musikverwertungsgesellschaft bereits an der Gründung einer solchen zentralen Lizenzierungsstelle.
Kreative sollen schneller an ihr Geld kommen
Darüber hinaus regelt das Gesetz auch die Tariffestsetzung für die Privatkopievergütung neu. Das bestehende Verfahren soll straffer und effizienter ablaufen. "So ermöglicht das VGG die raschere Aufstellung von Tarifen für die Geräte- und Speichermedienvergütung, indem es die bisher bestehende Pflicht aufgibt, vor der Tarifaufstellung Verhandlungen über den Abschluss eines Gesamtvertrags zu führen", schreibt die Regierung.
Gleichzeitig stelle das Gesetz ein selbständiges Schiedsstellenverfahren zur Ermittlung der für die Vergütung relevanten Nutzung von Geräten und Speichermedien zur Verfügung. "Damit die Kreativen und Verwerter auch dann sicher an ihr Geld kommen, wenn die Bestimmung der Tarife längere Zeit benötigt, kann die Schiedsstelle für Urheberrechtsstreitigkeiten beim Deutschen Patent- und Markenamt künftig Sicherheit für den Vergütungsanspruch anordnen, beispielsweise in Form einer Bankbürgschaft", sagte Maas.
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Sagen wir: Besitzen keinen wirksamen Schutz mehr. Irgendwann ums Jahr 2000 rum hatte man...
#JarvisCocker
...und da findet sich nichts zur "gema vermutung"?
Ich erwarte bei solchen Meldungen bereits, dass da klammheimlich versucht wird der C3S...