Oberlandesgericht: Gema erhält keinen Schadenersatz von Youtube

Im Streit mit Youtube hat die Gema eine weitere Niederlage erlitten. Auch das Oberlandesgericht München lehnte eine Schadenersatzklage des Musikrechteverwerters ab.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Oberlandesgericht: Gema erhält keinen Schadenersatz von Youtube
(Bild: Screenshot Golem.de)

Der Musikrechteverwerter Gema hat im Streit mit der Onlineplattform Youtube erneut vor Gericht eine Niederlage erfahren. Das Oberlandesgericht (OLG) München wies eine Schadenersatzklage der Gema am Donnerstag ab. Der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein bestätigte damit das Urteil des Münchner Landgerichtes aus dem vergangenen Jahr (Az.: 33 O 9639/14). Der Streitwert des Verfahrens ist auf 1,6 Millionen Euro festgesetzt.

Dass der jahrelange Rechtsstreit mit dem Urteil beigelegt ist, ist allerdings unwahrscheinlich. "Wir werden hier nur den Revisionsführer bestimmen", sagte Richter Zwirlein. Voraussichtlich heißt die nächste Station: Bundesgerichtshof (BGH). "Sollte die Klagepartei auch dort kein Glück haben, gibt es noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde."

Ist Youtube Musikdienst oder Nutzerplattform?

Im Kern dreht sich der schon seit Jahren dauernde Streit um die Frage, ob Youtube ein Musikdienst ist und damit in der generellen Verantwortung für die dort eingestellten Inhalte steht oder nur eine Plattform für die Verbreitung von Inhalten seiner Nutzer bietet. Die Gema hatte behauptet, bei einer Recherche im April 2012 zahlreiche Videoclips gefunden zu haben, die rechtlich geschützt seien. Als Beweis fügte die Gesellschaft der Klage 1.000 Titel bei.

Das OLG folgte am Donnerstag der Argumentation von Youtube, die Plattform sei in erster Linie ein technischer Dienstleister. "Es ist ein Automatismus", sagte Zwirlein. Sobald ein Nutzer dort ein Video hochlade, sei es schon für die Öffentlichkeit zugänglich - ohne Zutun von Youtube. Die Plattform stelle lediglich "Werkzeuge zur Verfügung".

Die Gegenseite argumentiert, Youtube sei ein Musikportal, das die Inhalte dauerhaft zur Verfügung stelle. Die "entscheidende Tathandlung" sei "das dauerhafte Bereithalten", sagte ein Rechtsvertreter der Gema vor Gericht. "Das tut faktisch nicht der Uploader, das tut die Beklagte." Das Gericht sah das anders.

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ThadMiller 01. Feb 2016

Ich glaub, da haben unsere Gerichte recht lange darüber nachgedacht und sind zu dem...

elf 31. Jan 2016

Wenn YT Gebühren nicht bezahlen kann, dann ist das Geschäftsmodell falsch. Punkt. Das...

gadthrawn 30. Jan 2016

Ich finde der Vergleich zu anderen Plattformen passt. Die machen es eben legal.

crazypsycho 29. Jan 2016

Nur das Youtube erst dafür haftet (also Schadensersatzpflichtig wird), wenn die Gema die...



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