Vodafone und 1&1: Gema lässt Boerse.to in Deutschland sperren
Die Gema hat Vodafone und 1&1 zu DNS-Blocking gegen ein großes Warez-Forum gezwungen. 1&1 wehrt sich gerichtlich.

Die Gema lässt eines der größten deutschsprachigen Warez-Foren Boerse.to bei Vodafone und United Internet sperren. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, besteht die Sperrung mit DNS-Blocking oder DNS-Filtering seit Ende März. Wer einen anderen DNS-Server verwendet, kann ohne weiteres wieder auf das Forum zugreifen. Im Netz der Deutschen Telekom ist Boerse.to weiter normal zu erreichen. 1&1 soll sich gerichtlich gegen die Sperrverfügung wehren.
Vodafone hat den Bericht bestätigt. Unternehmenssprecher Volker Petendorf sagte Golem.de auf Anfrage: "Aktuell wurde Vodafone zur Sperrung von Domains aufgefordert, über die die Internetseite boerse.to zugänglich ist. Die Gema hat Vodafone per Notifizierung glaubhaft gemacht, dass Inhalte dieses Internetportales ohne die erforderliche Zustimmung der Rechteinhaber und damit illegal abrufbar sind. Der Rechteinhaber hat uns versichert, dass es ihm nicht möglich ist, seine Rechte auf andere Weise durchzusetzen als durch Sperrung des Zugangs zu dieser Seite. Grundsätzlich stehen wir als Accessprovider diesen Sperranforderungen kritisch gegenüber, wir kommen hier aber einer gesetzlichen Verpflichtung nach." Die Sperre von Boerse.to betrifft Vodafone-Kunden im Festnetz- und Mobilfunkbereich.
Vodafone hatte sich bereits gegen die Sperrung von Kinox.to gewehrt, im Juni 2018 aber das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München verloren. Petendorf erklärte: "Vodafone ist nach eingehender juristischer Prüfung der Auffassung, dass wir nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen aktuell zur Sperrung des Zugangs zu dieser Internetseite verpflichtet sind. Sobald diese Voraussetzungen entfallen, wird Vodafone die Sperre wieder aufheben."
Aufgrund des deutschen und europäischen Urheber- und Telemedienrechts seien Access-Provider wie Vodafone gesetzlich verpflichtet, den Zugang zu Internetseiten mit rechtswidrigen Inhalten zu sperren. "Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Rechtslage inzwischen in einer Grundsatzentscheidung (Urteil vom 26.07.2018, I ZR 64/17 - Dead Island) konkretisiert. Eine solche Verpflichtung des Access-Providers zur Sperrung von Internetseiten besteht laut BGH dann, wenn der Versuch des Rechteinhabers erfolglos ist, den Betreiber des illegalen Angebots direkt in Anspruch zu nehmen", sagte Petendorf.
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Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage, ich bin Telekomkunde und natürlich auch davon...
Keine Ahnung. Ich wüsste nichtmal wo ich die IP-Adresse manuell eintragen müsste.
??? Schreib doch gleich "Sorry, habe nix Idee über Quellekatalog!"
Das Problem daran ist aber, dass heutzutage sehr viel mehr unter "Hass" fällt, zunehmend...