Freedom & Free Beer: Musikpiraten hoffen auf Erfolg bei neuer Gema-Klage

Wegen des Streits um pseudonym veröffentlichte Musikstücke muss sich der Verein Musikpiraten ein weiteres Mal vor Gericht verantworten. In diesem Fall verlange die Musikverwertungsgesellschaft Gema Tantiemen für mehrere Werke, die im Jahr 2012 auf dem Sampler Freedom & Free Beer(öffnet im neuen Fenster) veröffentlicht wurden, teilte der Verein mit(öffnet im neuen Fenster) . Eine frühere Klage hatten die Musikpiraten in letzter Instanz verloren .
Hintergrund der Klage ist die sogenannte Gema-Vermutung: Wer Musik öffentlich aufführt oder gewerblich nutzt, muss entweder beweisen, dass die Werke nicht der Gema unterliegen, oder er muss Gebühren zahlen. Für den Nachweis der Gema-Freiheit verlangt die Gesellschaft eine Bestätigung der Künstler unter deren bürgerlichem Namen.
Auf dem Sampler befindet sich jedoch ein Stück des Berliner Rappers Tapete, der sich weigert, der Gema seinen bürgerlichen Namen mitzuteilen. Der zweite Fall betrifft die italienische Sängerin Marinella Mastrosimone, deren unter CC-Lizenz veröffentlichtes Lied "Ophelia's Song" für den Sampler geremixt wurde. Ein weiteres beanstandetes Stück stammt von der US-amerikanischen Band Texasradiofish, die ihre Musik unter Creative Commons veröffentlicht, und deren zwei Mitglieder der Gema ebenfalls nicht ihren Namen nennen wollen.
Tapete ist anerkannter Künstlername
Die Musikpiraten hoffen darauf, bei der neuen Klage mehr Glück vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main zu haben. "Es gibt durchaus Ermessensspielraum der Richter und vor allem noch kein Grundsatzurteil dazu, wie mit anonymen und pseudonym veröffentlichten Werken zu verfahren ist" , sagte der Vereinsvorsitzende Christian Hufegard auf Anfrage von Golem.de. Wobei die Richter im Falle von Texasradiofish bereits bei der ersten Klage im Sinne der Gema entschieden hatten. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte das Urteil bestätigt und wegen des geringen Streitswerts von 68 Euro eine Grundsatzentscheidung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verweigert.
Im Fall von Tapete könnte sich das Frankfurter Amtsgericht aber anders entscheiden. "Ich habe es geschafft, meinen Künstlernamen in den Personalausweis eintragen zu lassen, und kann deswegen jetzt alles mit 'Tapete' unterschreiben. Auf meinen Gema-Listen wird nichts mehr stehen außer 'Tapete' und höchstens meine Postfachadresse" , sagte der Künstler in einem Interview mit der Tageszeitung(öffnet im neuen Fenster) (taz). Dies scheint der Gema bislang aber nicht zu reichen.
Möglicherweise wird die Gema-Vermutung auf längere Frist hin verschwinden. Zwar hält die Bundesregierung weiter daran fest , doch wurde im Jahr 2013 die Cultural Commons Collecting Society (C3S) als Alternative zur Gema gegründet. Falls diese selbst einen nennenswerten Katalog aufgebaut habe, könnte die Gema nicht mehr einfach vermuten, dass ein Stück tatsächlich ihr zugeordnet sei, hatte ein C3S-Vertreter auf dem 30C3-Kongress gesagt .



