Bei den Redtube-Abmahnungen sollen in den ersten Tagen 600.000 Euro auf einem Bankkonto eingegangen sein. Das Geld floss in die Schweiz ab. Jetzt gibt es Hausdurchsuchungen.
Update Der Regensburger Anwalt Thomas Urmann, bekannt durch Massenabmahnungen an Redtube-Nutzer, hat nun endgültig keine Zulassung als Anwalt mehr. Nach seiner Darstellung hat er sie freiwillig zurückgegeben.
Update Das IT-Sicherheitsgesetz soll eigentlich die kritische Infrastruktur schützen. Neue Vorschriften gibt es aber auch für alle kommerziellen Betreiber von Internetseiten wie Webshops und Medien. Noch bleiben viele Fragen offen.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor neuen E-Mails, die gefälschte Abmahnungen enthalten. Weder stecken die dort erwähnten Anwälte dahinter, noch sollte man der enthaltenen Anleitung zum Erwerb von Bitcoins folgen.
Auch wenn eine E-Mail im System hängenbleibt, gilt ein Sharehoster als benachrichtigt und muss die Urheberrechtsverletzung beenden. Das hat das Landgericht Hamburg jetzt entschieden.
In den neuen Red-Tarifen bucht Vodafone laut einem Bericht das Datenvolumen automatisch nach. Etwas Ähnliches gab es bei Base, das wurde aber dieses Jahr von der Verbraucherzentrale gestoppt.
Der Regensburger Anwalt Thomas Urmann, bekannt durch Massenabmahnungen an Redtube-Nutzer, ist seine Zulassung los - wegen der Insolvenz einer Wurstfirma.
Flirtcafe.de warb mit einer kostenlosen Anmeldung. Doch der echte Zugang zur Plattform war nur über ein 10-tägiges Probeabo für 1,99 Euro erhältlich. Wer dies nicht innerhalb von einer Woche kündigte, zahlte über sechs Monate insgesamt 468 Euro.
Für die Handykarte Combicard Teens hat die Deutsche Telekom eine kostenlose Elternrufnummer beworben. Doch nach 30 Sekunden sei der Anruf bei Mama oder Papa nicht mehr umsonst gewesen, hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg festgestellt.
Wer einen Top-100-Chart-Container heruntergeladen haben soll, kann nicht auf Basis eines einzelnen Songs abgemahnt werden. Der ermittelte Hash-Wert sage nichts darüber aus, ob tatsächlich alle 100 Songs hochgeladen worden seien, so ein Urteil.
Nach Verbrauch des Datenvolumens hat Base seine Kunden automatisch und kostenpflichtig per "Datenautomatik" weiterbeliefert. Abwählen ließ sich das nicht. Das wurde nun per Abmahnung gestoppt.
Zwei bekannte Anwälte warnen vor gefälschten Abmahnungen wegen illegalen Musikdownloads. An den massenhaft verschickten E-Mails hängt eine Zip-Datei mit Schadcode.
Nach Verwirrung und einer Abmahnung bei der Umstellung der HD-Verschlüsselung erklärt Primacom jetzt, dass der Austausch der Receiver für rund 6.000 Kunden kostenlos gewesen sei. Der Kabelnetzbetreiber habe versucht, dies so einfach wie möglich zu gestalten.
Primacom stellt bei der HD-Verschlüsselung von NDS auf Conax um und teilt den Kunden mit, dass ein neuer Receiver erforderlich sei. Dafür gab es jetzt eine Abmahnung für den Kabelnetzbetreiber.
Der IT-Anwalt Christian Solmecke ist der Meinung, dass ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch das Streaming von illegalen Quellen legalisiert. Dies ist unter Juristen jedoch umstritten. Für Solmecke war damit auch die Redtube-Abmahnwelle zweifellos illegal.
Eine Frau, die wegen Porno-Streamings bei Redtube abgemahnt wurde, hat vor Gericht bestätigt bekommen, dass die Archiv AG keine finanziellen Ansprüche gegen sie hat. Das Gericht hat auch eine wichtige grundsätzliche Aussage zum Streaming gemacht.
Wer LTE als Festnetzersatz anpreist, muss auch das Datenvolumen entsprechend anpassen. Dann dürften die meisten betroffenen Kunden auch mit einer mittleren Geschwindigkeit von etwa 10 bis 20 MBit/s zufrieden sein, so eine Verbraucherzentrale.
Mit dem Hebel des Urheberrechts wollte die Bundesregierung die Veröffentlichung einer brisanten Studie zur Europawahl verhindern. Der Versuch ist vor Gericht in zwei Instanzen gescheitert.
Die Anwälte Urmann + Collegen (U+C) haben ihr Mandat für die spektakulären Redtube-Abmahnungen niedergelegt und vertreten die Firma The Archive AG nicht mehr.
Weil ein Kunde einen Amazon-Händler negativ bewertet hat, geht es nun vor Gericht, berichtet die Augsburger Allgemeine. Der Händler hat den Kunden auf rund 70.000 Euro Schadensersatz verklagt. Er soll dafür verantwortlich sein, dass dem Händler das Verkäuferkonto gesperrt wurde.
Das Potsdamer Amtsgericht hält die Abmahnungen wegen des angeblich illegalen Streamings von Redtube-Videos für unzulässig. Die Kanzlei Urmann erschien nicht zur Verhandlung.
Wer Daten seines Arbeitsgebers eigenmächtig löscht, kann ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden, das die Löschung von einem Gutachter prüfen ließ.
Heute wird Rechtsanwalt Thomas Urmann wohl schon den zweiten Prozesstermin wegen Krankheit verpassen, in dem es um eine Geldstrafe wegen Abmahnungen gegen Onlinehändler geht. Die Bundesregierung hat sich zudem erneut zu Redtube und Streaming-Abmahnungen geäußert.
Das Urteil des Landgerichts Köln, welches das direkte Aufrufen eines Bildes auf Webseiten als urheberrechtliche Nutzung bezeichnet, wird wohl neu verhandelt. Der Anwalt des Klägers hat Berufung angekündigt und wird von vielen anderen Juristen unterstützt.
Wenn sich die Auffassung des Kölner Landgerichts durchsetzt, wären "alle Internetseiten in Deutschland rechtswidrig". Das sagt nicht der klagende Fotograf, sondern der Bilderdienst Pixelio, der nun Maßnahmen ergreifen will.
Update Wenn ein Bild auf einer Webseite auch ohne einen vereinbarten Hinweis zum Urheber trotz korrekter Lizenzierung direkt aufrufbar ist, kann das ein Rechtsverstoß sein. Dies hat das Landgericht Köln in einem Zivilverfahren in erster Instanz entschieden.
Update Das Landgericht Köln reagiert auf Beschwerden zu den Redtube-Abmahnungen. Den Anträgen auf Herausgabe der Namen der Telekom-Kunden hätte nicht entsprochen werden dürfen. Es handelte sich um Streaming, was "keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts" darstellt. Doch damit ist der Fall nicht erledigt.
Das Gesetz zur Informationsfreiheit garantiert den Bürgern einige Auskunftsrechte gegenüber dem Staat. Nun will die Regierung jedoch die Veröffentlichung einer Stellungnahme per Abmahnung verhindern.
Vodafone will die Drosselung bei ihren "LTE-Zuhause-Tarifen" nicht lockern. Jetzt gehen die Verbraucherschützer vor Gericht, wo sie schon mehrere Siege erzielt haben.
Sky hat 100 Gastwirte fälschlicherweise wegen der öffentlichen Liveübertragung von Fußballspielen abgemahnt. Laut dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel will sich der Pay-TV-Anbieter bei den Gaststättenbesitzern entschuldigen.
Nun liegt das Gutachten zur Software GladII 1.1.13 vor, das die Ermittlung der IP-Adressen zu den Redtube-Abmahnungen erklären soll. Es ist laut Experten "nichtssagend und dünn" bis "völlig untauglich".
Update Dreimal im Monat jeweils 10 GByte kostenlos zubuchen können Kunden der LTE-Tarife "Call & Surf Comfort via Funk" der Telekom. Das haben Verbraucherschützer durchgesetzt. Doch die Drosselung für Neukunden bleibt bestehen.
Staatsanwaltschaften ermitteln gegen die Urheber der Redtube-Abmahnungen. Die verwischen ihre Spuren: Websites sind abgeschaltet, Adressen falsch, eine Firma umgezogen.
Datenmissbrauch und Internetkriminalität nehmen zu. Mehrere Versicherungen bieten inzwischen Schutz an, wenn Ärger im Netz oder Abmahnungen drohen. Doch der Nutzen der Zusatzangebote ist begrenzt.
Anwalt Thomas Urmann bezeichnet die Aussagen des Bundesjustizministers Heiko Maas zur Rechtmäßigkeit von Streaming und den Redtube-Abmahnungen als "sehr dünn". Sie hätten keine "juristische Relevanz".
Die Deutsche Telekom ist zwar bereit, keine falschen Werbeversprechen zu den LTE-Tarifen Call & Surf Comfort via Funk mehr auszugeben. Jetzt wird mit einer neuen Frist aber auch ein Ende der DSL-Drosselung gefordert.
Der Netzpolitikerin Halina Wawzyniak geht die Antwort der Bundesregierung zu den Redtube-Abmahnungen und Streaming nicht weit genug. Der Gesetzgeber müsse sich bei der Schaffung des Urheberrechtsgesetzes "etwas gedacht haben".
Die Bundesregierung stellt sich auf die Seite der Streaming-Nutzer, handelt jedoch nicht. Eine endgültige Klärung im Fall Redtube könne erst der Europäische Gerichtshof bringen.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Geschäftsführer von Urmann + Collegen. Es geht um den Vorwurf, Internetnutzer wegen Streamings abzumahnen, obwohl dies nicht strafbar sei. Laut einer Umfrage nutzen 20 Prozent der Bundesbürger Pornoplattformen im Internet.
Laut Oberlandesgericht Hamm kann ein Internetnutzer mit Kindern, die auf das Internet zugreifen können, nicht nach Filesharing-Abmahnungen verklagt werden.
Jetzt ist das Streamingportal Redtube selbst gegen die Abmahnwelle erfolgreich vorgegangen. Gegen The Archive AG hat Redtube eine einstweilige Verfügung erwirkt. Ab sofort dürfen keine Abmahnungen mehr verschickt werden.
In den kommenden Tagen will das Landgericht Köln einige Entscheidungen zu den Abmahnungen im Fall Redtube veröffentlichen. Bisher gibt es über 50 Beschwerden gegen die Herausgabe von Adressen, wie das Gericht erklärte.
Eine Anfrage im Bundestag soll die Bundesregierung im Fall Redtube dazu zwingen, Position zum Streaming zu beziehen. Verbraucherschützer klagen zudem gegen die beteiligten Anwälte, den Rechteinhaber und die Ermittler der IP-Adressen.
Die Redtube-Abmahnungen verunsichern Nutzer. Medienrechtsprofessor Gerald Spindler erklärt, weshalb das Ansehen von Streams im Netz normalerweise keine Urheberrechtsverletzung ist und was gegen Abmahnanwälte getan werden sollte.
Wenn in acht Tagen 199 Abmahnungen verschickt werden, kann das ein Missbrauch des Rechts sein. So urteilte nun das Oberlandesgericht Nürnberg. In dem Fall ging es um den Streit zwischen zwei Unternehmern wegen eines fehlerhaften Facebook-Impressums.
Ärger für Porno-Seher, weil die IP-Adressen illegal besorgt wurden? Selbst wenn, ändert es nichts, sagt Anwalt Urmann, der Tausende Abmahnungen an Redtube-Nutzer schickt.
Die Abmahnungen von Nutzern des Porno-Portals Redtube kommen inzwischen offenbar auch der Staatsanwaltschaft Köln merkwürdig vor. Kernpunkt ist die die Frage, wie die Kanzlei U+C an die IP-Adressen gelangen konnte. Das wollen die Staatsanwälte nun auch ohne Klagen von betroffenen Benutzern klären.
Die Massenabmahnungen rund um Redtube.com sind wohl erst der Anfang. Die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen hat bereits in anderen Portalen ermittelt. In den kommenden Monaten wolle die Kanzlei auch Abmahnungen an Nutzer anderer Pornoportale schicken.