Bitcoin-Forderung: Gefälschte Abmahnungen wegen Porno-Streams
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor neuen E-Mails, die gefälschte Abmahnungen enthalten. Weder stecken die dort erwähnten Anwälte dahinter, noch sollte man der enthaltenen Anleitung zum Erwerb von Bitcoins folgen.

Eine Welle von E-Mails laufe derzeit durch das Internet, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Darin seien vermeintliche Abmahnungen enthalten, die dem Empfänger eine Urheberrechtsverletzung durch das Ansehen eines Porno-Videos auf Plattformen wie Youporn, Redtube oder Pornhub vorwerfen. Offenbar wollen die Absender sich an die Redtube-Abmahnungen anhängen, die Ende 2013 Tausende Nutzer verunsicherten, letztlich aber für unberechtigt erklärt wurden.
Die Betrüger verwenden in den aktuellen Mails die Daten von tatsächlich existierenden Anwaltskanzleien, die aber mit den Abmahnungen nichts zu tun haben. Die Verbraucherzentrale nennt die Kanzleien nicht namentlich, weist aber darauf hin, dass die betroffenen Anwälte auf ihren Homepages darauf hinweisen würden, dass sie mit den Mails nichts zu tun hätten.
Ein Novum bei E-Mails mit Abmahnungen ist, dass die Betrüger als Bezahlung Bitcoins fordern. Dies war mit anderen Maschen, wie Trojanern, die den Zugang zum PC sperren, bisher schon vorgekommen. Laut den Verbraucherschützern sind in den Schreiben auch Anleitungen zum Erwerb der Kryptowährung enthalten, denen man aber keinesfalls folgen sollte. Vermutlich werde damit andere Schadsoftware installiert, meint die Verbraucherzentrale.
Wie bei allen anderen Forderungen per E-Mail sollten die Empfänger vor allem eines tun: gar nichts. Anwaltliche Schreiben werden zwar inzwischen auch vorab per E-Mail verschickt, dazu gibt es aber immer auch Briefpost. Solange diese nicht eintrifft, ist auch eine Abmahnung leicht zu ignorieren.
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Redtube: https://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/redtube-abmahnungen-klage...